Beschluss: zur Kenntnis genommen

Weil der bisherige Bürgermeister wiedergewählt wurde, ist er von der Eidesleistung befreit und stattdessen darauf aufmerksam zu machen, dass der am 23.11.2006 geleistete Diensteid ihn auch in dem neuen Beamtenverhältnis bindet.

Der Hinweis wird durch den Altersvorsitzenden vorgenommen.