Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Harders berichtet, dass der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn am 24.06.2021 beschlossen habe, die Kindertagesstätte in Potshausen nicht selbst zu bauen, sondern für 25 Jahre zu pachten. Ungewiss blieb dabei jedoch eine Regelung für die Zeit nach Ablauf des Pachtvertrages. Grundstückseigentümerin sei die Kirchengemeinde Potshausen, Erbpachtnehmer das Bauunternehmen Gruben.

 

Gemeinsam mit der Kommunalaufsicht und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Leer wurde daher eine alternative Form der Finanzierung ausgearbeitet, die letztlich für die Gemeinde Ostrhauderfehn wesentlich wirtschaftlicher sei und auch von der Fa. Gruben und der Kirchengemeinde Potshausen getragen werde. Diese Alternative sehe wie folgt aus:

 

1. Das Gebäude werde zum Festbetrag, der den Pachtzahlungen über 25 Jahre
    entspreche, von der Fa. Gruben errichtet und an die Gemeinde Ostrhauderfehn
    verkauft.

 

2. Der Erbpachtvertrag werde mit dem Kauf auf die Gemeinde Ostrhauderfehn
    übertragen.

 

3. Die Laufzeit des Erbpachtvertrages werde auf 99 Jahre (vorher 25 Jahre)
    festgelegt.

 

Diese Vorgehensweise belaste die Gemeinde Ostrhauderfehn finanziell lediglich in der Form höher, dass zur Finanzierung des Haushaltes 2022 ein Darlehen erforderlich sein werde, das mit einem geringen Zinssatz belastet sei. Ansonsten verfüge die Gemeinde Ostrhauderfehn über einen Zeitraum von 99 Jahren über eine Kindertagesstätte und nicht wie vorher über 25 Jahre mit entsprechenden Folgekosten.

 

Insgesamt führe der Kauf des Gebäudes zu einer wesentlich besseren Ausgangslage der Gemeinde Ostrhauderfehn.

 

Der Verwaltungsausschuss habe dem Rat in seiner Sitzung am 19.07.2021 einstimmig den Kauf der noch zu errichtenden Kindertagesstätte in Potshausen von dem Bauunternehmen Gruben zu den vorgenannten Konditionen empfohlen.

 

Der Rat habe in einem Umlaufverfahren mit 24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung und einer weiteren nach der Rückmeldefrist noch abgegebenen Nein-Stimme den Kauf zu den oben aufgeführten Bedingungen ebenfalls beschlossen.

 

Der Rat nimmt den Umlaufbeschluss zur Kenntnis.