Bürgermeister
Harders berichtet, dass der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn am 24.06.2021
beschlossen habe, die Kindertagesstätte in Potshausen nicht selbst zu bauen,
sondern für 25 Jahre zu pachten. Ungewiss blieb dabei jedoch eine Regelung für
die Zeit nach Ablauf des Pachtvertrages. Grundstückseigentümerin sei die
Kirchengemeinde Potshausen, Erbpachtnehmer das Bauunternehmen Gruben.
Gemeinsam mit der
Kommunalaufsicht und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Leer wurde daher
eine alternative Form der Finanzierung ausgearbeitet, die letztlich für die
Gemeinde Ostrhauderfehn wesentlich wirtschaftlicher sei und auch von der Fa.
Gruben und der Kirchengemeinde Potshausen getragen werde. Diese Alternative
sehe wie folgt aus:
1. Das Gebäude
werde zum Festbetrag, der den Pachtzahlungen über 25 Jahre
entspreche, von der Fa. Gruben
errichtet und an die Gemeinde Ostrhauderfehn
verkauft.
2. Der
Erbpachtvertrag werde mit dem Kauf auf die Gemeinde Ostrhauderfehn
übertragen.
3. Die Laufzeit des
Erbpachtvertrages werde auf 99 Jahre (vorher 25 Jahre)
festgelegt.
Diese
Vorgehensweise belaste die Gemeinde Ostrhauderfehn finanziell lediglich in der
Form höher, dass zur Finanzierung des Haushaltes 2022 ein Darlehen erforderlich
sein werde, das mit einem geringen Zinssatz belastet sei. Ansonsten verfüge die
Gemeinde Ostrhauderfehn über einen Zeitraum von 99 Jahren über eine
Kindertagesstätte und nicht wie vorher über 25 Jahre mit entsprechenden
Folgekosten.
Insgesamt führe der Kauf des Gebäudes zu einer wesentlich besseren Ausgangslage der Gemeinde Ostrhauderfehn.
Der Verwaltungsausschuss habe dem Rat in seiner Sitzung am 19.07.2021 einstimmig den Kauf der noch zu errichtenden Kindertagesstätte in Potshausen von dem Bauunternehmen Gruben zu den vorgenannten Konditionen empfohlen.
Der Rat habe in einem Umlaufverfahren mit 24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung und einer weiteren nach der Rückmeldefrist noch abgegebenen Nein-Stimme den Kauf zu den oben aufgeführten Bedingungen ebenfalls beschlossen.
Der Rat nimmt den Umlaufbeschluss zur Kenntnis.