Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat beschließt einstimmig, die Spende von Frau M. aus Ostrhauderfehn in Höhe von insgesamt 2.500,00 € anzunehmen.


Bürgermeister Harders erklärt, dass gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden ist. Hier sei der Rat wegen der Spendenhöhe zuständig.

 

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) dürften nach der Vorschrift zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht seien außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Folgende Spende solle angenommen werden:

 

Frau M. aus Ostrhauderfehn, möchte

1. 2.000,00 € zur Förderung der Kinder- und Jugendfeuerwehr und

2.    500,00 € zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Waggon

spenden.

 

Der Verwaltungsausschuss habe die Annahme der Spende einstimmig empfohlen.