Sitzung: 14.10.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/125/2021
Der Rat beschließt einstimmig, die Spende von Frau M. aus Ostrhauderfehn in Höhe von insgesamt 2.500,00 € anzunehmen.
Bürgermeister Harders erklärt, dass gemäß § 111
Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der
Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung über die Annahme und Vermittlung von
Schenkungen zu entscheiden ist. Hier sei der Rat wegen der Spendenhöhe
zuständig.
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
(Sachleistungen) dürften nach der Vorschrift zur Erfüllung der Aufgaben
eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen
Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht seien außerdem Geber,
Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.
Folgende Spende solle angenommen werden:
Frau M. aus Ostrhauderfehn, möchte
1. 2.000,00 € zur Förderung der Kinder- und Jugendfeuerwehr und
2. 500,00 € zur
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Waggon
spenden.
Der Verwaltungsausschuss habe die Annahme der Spende einstimmig empfohlen.