Der Rat fasst jeweils einstimmig
a) abschließend Beschluss (Schlussabwägung) über die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der vorgelegten Zusammenstellung und
b) den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 35 „Gulfhaus“.
Mit der Bauleitplanung wird für das Grundstück des
Gulfhauses eine Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Die Bauleitplanung wird im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 19.05.2016 bis zum 20.06.2016 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen liegt allen Ratsmitgliedern vor und ist Bestandteil der Hauptniederschrift.