Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Nach eingehender Beratung beschließt der Rat bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung das vorgelegte städtebauliche Dichtekonzept.


Bürgermeister Harders stellt dar, dass es momentan für die Bereiche entlang der Hauptstraße und ebenso für die dahinterliegenden Flächen viele verschiedene Bebauungspläne und Satzungen gebe, die teilweise mehrere Jahrzehnte alt seien und unterschiedliche Festsetzungen hätten. Die weitestgehende Ausnutzung sei 3 Vollgeschosse mit Dachgeschoss ohne Festlegung von Gebäudehöhen oder Anzahl der Wohneinheiten. Im Gegensatz dazu gebe es andere Bereiche, wo es gar keine Planungen gebe bzw. sich Gebäude in die vorhandene eingeschossige Bebauung einfügen müssten.

Der Druck nach weiterem Wohnraum könne in den kommenden Jahren nicht ausschließlich durch die Bereitstellung von neuen Wohnbaugebieten befriedigt werden. Es müssten entsprechend der Vorgaben des Baugesetzbuches auch Bereiche in der Gemeinde verdichtet werden. Hier sei der Bereich entlang der Hauptstraße der einzige Bereich, wo dieses städtebaulich in Frage komme.

Ein weiterer Konfliktbereich, der mit diesem Konzept gelöst werden solle, sei eine Regelung im Bereich der „zweiten Reihe“, insbesondere nördlich der Hauptstraße. Dort gebe es Wohngebiete, die eine 2-geschossige Bauweise zulassen würden, jedoch überwiegend mit eingeschossigen Einfamilienhäusern bebaut seien. Hier solle eine Staffelung derart erfolgen, dass, je weiter die Grundstücke von der Hauptstraße entfernt seien, die bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke sinke. Bestehende Gebäude haben Bestandsschutz.

Das Ingenieurbüro Diekmann und Mosebach habe eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Örtlichkeit und der zugrundeliegenden Festsetzungen als Grundlage für das städtebauliche Dichtekonzept durchgeführt. Diese Bestandsaufnahme wird ausführlich dargestellt. Aufgrund der dort festgestellten Untersuchungsergebnisse habe das Ingenieurbüro in Zusammenarbeit mit der Gemeinde ein städtebauliches Dichtekonzept entwickelt. In diesem gebe es verschiedene Schwerpunktbereiche und auch vorgenannte Abschichtungen.

Im Dichtekonzept werde dies durch 3 verschiedenen Zonen dargestellt, welche folgende Darstellungen beinhalten: Gebäudehöhe (Firsthöhe), Traufhöhe, Geschossigkeit sowie teilweise auch Beschränkungen in der Anzahl der Wohneinheiten.

Das Konzept diene dem Rat und der Verwaltung als Richtlinie für künftige Bauleitplanungen und Stellungnahmen zu Bauanträgen. Verbindliche Festsetzungen würden daraus erst dann erwachsen, wenn einzelne Bebauungspläne diese Festsetzungen übernehmen würden. Aber sofern jemand einen Bauantrag für ein Gebäude einreiche, der den Vorgaben des Dichtekonzeptes widersprechen würde, könne die Gemeinde gleich Maßnahmen ergreifen, damit dieser Bau nicht genehmigt werde. Ohne dieses Dichtekonzept seien allein die Festetzungen der geltenden Bebauungspläne, die in großen Bereichen höhere Gebäude als im Dichtekonzept zulassen würden, maßgeblich.

 

Herr Meyer stellt daraufhin ausführlich anhand zahlreicher Skizzen dar, welcher Zusammenhang zwischen Geschossigkeit und Gebäudehöhe besteht.

 

Bürgermeister Harders erklärt abschließend, dass der Verwaltungsausschuss hierzu eine einstimmige Empfehlung ausgesprochen habe.

 

Er verliest hierzu den von Ratsmitglied Bolland für die UWG eingereichten Antrag.

 

Ratsvorsitzende Groote merkt an, dass den Ratsmitgliedern dieser Antrag nicht  zur Verfügung gestellt wurde. Nach kurzer Diskussion zieht Herr Bolland den Antrag zurück.

 

Bürgermeister Harders bedauert, dass der Antrag nicht weitergereicht wurde und versichert, dass dieses keine böse Absicht war.

 

Herr Bolland erklärt, dass seiner Meinung nach das städtebauliche Dichtekonzept eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Verwaltung darstelle. Die Höhe der Gebäude an der Hauptstraße müssten begrenzt werden. Die Vorgaben im Dichtekonzept würden erst bei einer Übernahme in einen Bauleitplan verbindlich. Bei der Aufstellung dieser Bauleitpläne würde die Öffentlichkeit dann aber erneut beteiligt. Er appelliert an die Bürger*Innen, sich dann einzubringen.

 

Herr Meyer stellt noch einmal heraus, dass das Dichtekonzept eine detailliertere Planung zum Gemeindeentwicklungskonzept sei. Man müsse sich vor Augen führen, welche Bauvorhaben heute an der Hauptstraße zulässig seien. Das Dichtekonzept biete mit den dort genannten Vorgaben (Geschossigkeit, maximale Gebäudehöhe (Firsthöhe) und Traufhöhe gute Stellschrauben, um höhere Gebäude zu verhindern.

 

Ratsmitglied Marks lobt die gute Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes. Ihre Fragen seien damit beantwortet. Sie stellt heraus, dass es ihr letztlich darum gehe, dass die Hauptstraße keine “dunkle Gasse” mit durchgängigen hohen Häuserwänden werden dürfe.