Sitzung: 25.03.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/010/2021
Der Rat beschließt einstimmig die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Ostrhauderfehn vom 27.06.2012.
Bürgermeister Harders berichtet, dass die Tätigkeit des
Plattdeutschbeauftragten in Ostrhauderfehn bislang von einem Mitarbeiter der
Gemeinde Ostrhauderfehn im Rahmen seiner beruflichen Beschäftigung wahrgenommen
wurde.
Ab März 2021 solle eine Person außerhalb der Verwaltung zum
Plattdeutschbeauftragten berufen werden, die ehrenamtlich tätig sei. Dafür
solle der ehrenamtliche Plattdeutschbeauftragte genau wie andere für die
Gemeinde Ostrhauderfehn ehrenamtlich tätige Personen zur Abgeltung der Auslagen
eine Entschädigung erhalten.
In Rhauderfehn sei es ebenfalls so gewesen, dass ein ehemaliger Mitarbeiter
nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst die Aufgaben des
Plattdeutschbeauftragten ehrenamtlich wahrgenommen habe. Dafür habe er eine
monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € erhalten.
In diesem Sinne sei § 8 der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und
Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in
der Gemeinde Ostrhauderfehn vom 27.06.2012 entsprechend zu ändern.
Der Entwurf der Änderungssatzung war der Ladung beigefügt.
Der Verwaltungsausschuss habe die Änderung der Satzung einstimmig empfohlen.