Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat beschließt einstimmig die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Ostrhauderfehn vom 27.06.2012. 


Bürgermeister Harders berichtet, dass die Tätigkeit des Plattdeutschbeauftragten in Ostrhauderfehn bislang von einem Mitarbeiter der Gemeinde Ostrhauderfehn im Rahmen seiner beruflichen Beschäftigung wahrgenommen wurde.

Ab März 2021 solle eine Person außerhalb der Verwaltung zum Plattdeutschbeauftragten berufen werden, die ehrenamtlich tätig sei. Dafür solle der ehrenamtliche Plattdeutschbeauftragte genau wie andere für die Gemeinde Ostrhauderfehn ehrenamtlich tätige Personen zur Abgeltung der Auslagen eine Entschädigung erhalten.

In Rhauderfehn sei es ebenfalls so gewesen, dass ein ehemaliger Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst die Aufgaben des Plattdeutschbeauftragten ehrenamtlich wahrgenommen habe. Dafür habe er eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € erhalten.

In diesem Sinne sei § 8 der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Ostrhauderfehn vom 27.06.2012 entsprechend zu ändern.

Der Entwurf der Änderungssatzung war der Ladung beigefügt.

 

Der Verwaltungsausschuss habe die Änderung der Satzung einstimmig empfohlen.