Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat beschließt, Herrn Joachim Brink zum Gemeindewahlleiter und Frau Gerta Waden zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin zu berufen.


Nach den Ausführungen von Bürgermeister Harders üben gemäß § 9 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) der Bürgermeister das Amt der Gemeindewahlleitung und die allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters das Amt der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin aus.

Für die Kommunalwahl 2021 solle von dieser grundsätzlichen Regelung abgewichen und gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG  die Gemeindewahlleitung auf Herrn Joachim Brink und die stellvertretende Wahlleitung auf Frau Gerta Waden übertragen werden.

 

Der Verwaltungsausschuss habe dieses einstimmig so empfohlen.