Sitzung: 25.03.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/002/2021
Der Rat beschließt, Herrn Joachim Brink zum Gemeindewahlleiter und Frau Gerta Waden zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin zu berufen.
Nach den Ausführungen von Bürgermeister Harders üben gemäß §
9 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) der Bürgermeister
das Amt der Gemeindewahlleitung und die allgemeine Vertreterin des
Bürgermeisters das Amt der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin aus.
Für die Kommunalwahl 2021 solle von dieser grundsätzlichen Regelung abgewichen
und gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG die
Gemeindewahlleitung auf Herrn Joachim Brink und die stellvertretende
Wahlleitung auf Frau Gerta Waden übertragen werden.
Der Verwaltungsausschuss habe dieses einstimmig so empfohlen.