Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Ratsmitglied Tanculski beantragt, den TOP 6 “Städtebauliches Dichtekonzept” von der Tagesordnung abzusetzen, weil der Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss diesen Punkt nicht vorberaten habe und daher kein Beschluss gefasst werden könne.

 

Bürgermeister Harders weist zum wiederholten Mal darauf hin, dass eine Vorbereitung in einem Fachausschuss rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben sei. Daher könne wirksam ein abschließender Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt vom Rat gefasst werden.

 

Ratsmitglied Ertwiens – Buchwald stellt einen Dringlichkeitsantrag nach § 6 der Geschäftsordnung des Rates. Er beantragt, eine Regelung in die Geschäftsordnung aufzunehmen, dass Maskenverweigerer, die nach 3-maligem Ordnungsruf durch die Ratsvorsitzende das Tragen einer Maske weiterhin ablehnen, von der Sitzung ausgeschlossen werden können. Der Landkreis Leer habe sich bereits mit dieser Thematik befasst und die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in die Geschäftsordnung empfohlen.

 

Bürgermeister Harders entgegnet, dass dieses nicht durch die Geschäftsordnung des Rates geregelt werden sollte. Die Ratsvorsitzende habe für die Dauer der Sitzung Hausrecht und könne daher auch so ein Ratsmitglied bei wiederholtem oder fortgesetztem Fehlverhalten ausschließen.

 

Ratsvorsitzende Groote stellt fest, dass bei einem Dringlichkeitsantrag zunächst die Dringlichkeit festgestellt werden müsse. Nach § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung müsse dieses mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder festgestellt werden. Auf die Frage, ob Dringlichkeit vorliegt, stimmen 3 Ratsmitglieder dafür, 11 Ratsmitglieder dagegen und 12 Ratsmitglieder enthalten sich. Ratsvorsitzende Groote stellt fest, dass der Dringlichkeitsantrag damit abgelehnt sei.

 

Bürgermeister Harders bittet die 3 über ZOOM teilnehmenden Ratsmitglieder, bei Abstimmungen deutlich die Hand zu heben, so dass das Abstimmungsverhalten auch eindeutig zu erkennen sei.

 

Er weist darauf hin, dass nach Rücksprache mit dem Landkreis Leer – Kommunalaufsicht – auf eine schriftliche Bestätigung der Abstimmung im Umlaufverfahren im Nachgang zu der Sitzung, wie zunächst vorgesehen, verzichtet werde.

 

Die Tagesordnung wird letztlich bei einer Gegenstimme wie vorgelegt festgestellt.