Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Rat beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung die Gebührensatzung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Plätze wie vorgelegt und erläutert.


Nach der Änderung der Benutzungsordnung für die öffentlichen Gebäude und die öffentlichen Plätze in der Gemeinde Ostrhauderfehn muss die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ebenfalls angepasst werden.

 

Bürgermeister Harders stellt die einzelnen Regelungen vor. Insbesondere weist er darauf hin, dass in Erweiterung des vorgelegten Entwurfs der Probenraum (Hauptstraße 57) noch mit aufgenommen wurde. Der ergänzte Satzungstext ist Anlage zur bei der Verwaltung vorliegenden Hauptniederschrift.