Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Der Rat beschließt bei einer Gegenstimme und drei Stimmenthaltungen die vorgelegte und wie vorstehend erläutert ergänzte Benutzungsordnung für die öffentlichen Gebäude und öffentlichen Plätze in der Gemeinde Ostrhauderfehn als Satzung.


Die bestehende Benutzungsordnung für die öffentlichen Gebäude und öffentlichen Plätze in der Gemeinde Ostrhauderfehn soll neu gefasst werden. Einerseits soll die Aufzählung der öffentlichen Einrichtungen den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Andererseits wurden einige klarstellende Regelungen (z.B. § 3 Abs. 1 Sätze 4 und 5, § 3 Abs. 2 Buchst. d, § 4 Abs. 2) aufgenommen.

 

Bürgermeister Harders erläutert eingehend die einzelnen Regelungen der Benutzungsordnung. Er weist er darauf hin, dass ergänzend zur Vorlage im Ratsinformationssystem noch der Probenraum (Hauptstraße 57) mit aufgenommen wurde. Der ergänzte Satzungstext ist Anlage zur bei der Verwaltung vorliegenden Hauptniederschrift.

 

Ratsmitglied Janssen merkt an, dass nach dem Entwurf keine politischen Veranstaltungen zugelassen sind. Das würde ja auch bedeuten, dass die Räume nicht für Fraktionssitzungen zur Verfügung stehen. Er schlägt vor, diesen Satz zu streichen. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass seinerzeit diese Aussage bewusst aufgenommen worden ist, und führt dazu das Beispiel einer öffentlichen Stadthalle aus. Die betreffende Stadt sei seinerzeit verurteilt worden, eine Veranstaltung der NPD zuzulassen. Die Durchführung von Fraktionssitzungen habe eine andere Qualität und sei als Ratsarbeit zu bezeichnen.

 

Ratsmitglied Lüken erklärt, seines Wissens sei vorgesehen, im Rahmen des Rathausumbaues einen besonderen von außen zugänglichen Raum vorzuhalten, der nur den Fraktionen zur Verfügung stehe.

 

Auf die Nachfrage des Ratsmitgliedes Marks nach den Einschränkungen im Bereich des Marktplatzes und des Idasees weist Bürgermeister Harders darauf hin, dass z.B. Veranstaltungen am Idasee in der Regel auf dem Parkplatz stattfinden würden. Dieses würde den Zugang zum See bzw. die Parkmöglichkeiten der Besucher erheblich beeinträchtigen.

 

Ratsmitglied Krummen fügt dem hinzu, bislang hätte der Verwaltungsausschuss im Einzelfall über von den Regelungen abweichende Veranstaltungen entschieden. Diese Möglichkeit gebe es nach der neuen Benutzungsordnung auch weiterhin.