Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1

Der Rat nimmt die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes mit den Stellungnahmen des Bürgermeisters zu den Berichtspunkten zur Kenntnis.

 

Der Rat fasst bei einer Gegenstimme ohne Enthaltungen den Beschluss über die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 sowie für die Jahre 2015 bis 2018 die Zuführung des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses in die jeweilige Überschussrücklage. Er beschließt bei einer Gegenstimme ohne Enthaltungen die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2017 und 2018.

 

Ratsmitglied Andreas Janssen ist bei den genannten Abstimmungen nicht im Sitzungssaal.


Nach dem NKomVG ist der Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der Stellungnahme des Bürgermeisters zum Schlussbericht dem Rat vorzulegen.

 

Die Schlussberichte des Prüfungsamtes für die Jahre 2017 und 2018 enden jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (sh. S. 33/34 für das Jahr 2017 und 35/36 für das Jahr 2018). In den Schlussbemerkungen der Prüfungsberichte wird die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2017 sowie 2018 vorgeschlagen.

 

Außerdem ist ein Beschluss über die Zuführung der Überschüsse in die Überschussrücklage zu fassen. Dieser ist ebenfalls noch für die Jahre 2015 und 2016 zu fassen und soll nachgeholt werden.

 

Die Schlussberichte und die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu den Berichten liegen den Ratsmitgliedern vor.