Sitzung: 25.11.2020 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/161/2020
Der Rat fasst bei
einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung en bloc
- Beschluss über die
Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan nebst Stellenplan, Anlagen und
Bestandteilen unter Berücksichtigung des Antrages der Gruppe UWG/CDU, wie
vorgelegt und erläutert,
- Beschluss über die
die Ausnutzung der Übergangsfrist für die Umstellung auf die Anwendung der
Umsatzsteuerpflicht (§ 2 b UStG) bis zum letztmöglichen Datum,
- sowie, wie vom
Ratsmitglied Kempen vorgeschlagen, schriftlich zu fixieren, dass die
Baumaßnahme Kindergarten Potshausen im Haushaltsjahr 2022 durchgeführt wird.
Der auf der Grundlage vorstehender Beschlussfassung überarbeitete Haushalt 2021 ist dem Protokoll dieser Ratssitzung als Anlage beigefügt.
Alle Ratsmitglieder haben über das Ratsinformationssystem einen Entwurf der Haushaltssatzung 2021 sowie des Haushaltsplans 2021 als Beratungsgrundlage erhalten.
Frau de Boer trägt die Haushaltssatzung vor, so wie sie sich aktuell
darstellt.
Im Ergebnishaushalt würden sich die ordentlichen Erträge auf 15.920.000 €
und die ordentlichen Aufwendungen auf 17.109.200 € belaufen. Die
außerordentlichen Erträge wären bei 30.000 €.
Der Gesamtfinanzhaushalt beliefe sich zum derzeitigen Beratungsstand auf
20.936.600 € bei den Einzahlungen und 21.857.700 € bei den Auszahlungen.
Demzufolge wäre der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen bei
4.965.500 €, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bei 300.000 €
und der Höchstbetrag der Liquiditätskredite bei 3.8 Mio. € zu veranschlagen.
Die Hebesätze sollten nicht verändert werden.
Frau de Boer erläutert, dass die genannten Beträge sich – entsprechend dem
Ratsbeschluss - gegenüber dem im
Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellten Entwurf noch ändern werden und
dass die wesentlichen Inhalte des Vorberichts zum Haushaltsplan bereits im
Finanzausschuss sowie im Verwaltungsausschuss ausführlich erläutert wurden. Von
Seiten des Rates wird signalisiert, dass man auf eine Wiederholung der
Ausführungen in den Vorberatungen verzichtet.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses hatte Frau de Boer noch auf
folgendes in die Beschlussfassung des Rates einfließende hingewiesen:
Die Kommunen werden zukünftig nach § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) bei
allen wirtschaftlichen Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig. Die Kommunen hätten
eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 gehabt. Dementsprechend habe seinerzeit
der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn entschieden und beschlossen, die Frist bis
zum 31.12.2020 zu nutzen (siehe Beschluss des Rates vom 28.09.2016,
BV/048/2016). Jetzt habe die Finanzverwaltung mitgeteilt, dass die
Übergangsfrist bis zum 31.12.2023 verlängert werden würde. Weil der
Ratsbeschluss damals konkret mit dem Datum 31.12.2020 gefasst worden sei, sei
jetzt ein weiterer Beschluss erforderlich. Diesmal sollte beschlossen werden,
die Übergangsfrist für die Umstellung auf die Anwendung der Umsatzsteuerpflicht
bis zum letztmöglichen Datum auszunutzen.
Weiterhin hatte sie darauf hingewiesen, dass das Land Niedersachsen die Niedersächsische
Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesO) in der Form geändert hat, dass für
Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte, die/der Allgemeine
Stellvertreterin/Stellvertreter sowie anderer Beamte auf Zeit die
Aufwandsentschädigungen angepasst werden können. Die Aufwandsentschädigung
sowohl für den Bürgermeister als auch für die Allgemeine Vertreterin des HVB
sollen auf den jeweiligen monatlichen Höchstbetrag festgesetzt werden. Die
angepassten Jahresbeträge sind in dem vorgelegten Stellenplan zum Haushalt 2021
entsprechend dargestellt.
Ratsmitglied Tanculski fragt zu Beginn der Aussprache nach, wie die Kredite
wieder getilgt werden sollen.
Frau de Boer erläutert hierzu, dass der Rat heute entscheiden müsse, ob
alle Planungen, die angestoßen wurden, bereits im Jahre 2021 umgesetzt werden
müssen, oder ob die Möglichkeit besteht, diese zeitlich hinauszuschieben. Auf
lange Sicht bestehe die berechtigte Hoffnung, dass sich die finanzielle Lage
wieder entspannen wird.
Ratsmitglied Krummen führt aus, dass hierüber im Finanzausschuss
ausführlich beraten wurde. Dieses mündete in einem Antrag der Gruppe UWG/CDU,
der auch in der heutigen Ratssitzung aufrechterhalten wird und in den Beschluss
einfließen soll, folgenden Inhalts:
“Die Gruppe UWG/CDU beantragt den vorgeschlagenen
Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2021 dahingehend zu ändern, dass die
Baumaßnahme INV0430 Kindertagesstätte Potshausen auf das Haushaltsjahr 2022
verschoben wird. Aufgrund der derzeit angespannten Haushaltslage der Gemeinde
Ostrhauderfehn halten wir diese Maßnahme zwar für erforderlich, aber
kurzfristig nicht umsetzbar.
Weiterhin soll geprüft werden, in
wie weit einzelne Maßnahmen aus dem Haushaltsplan 2021 förderfähig sind. Sofern
keine Zuschüsse zu erwarten sind, sind diese Maßnahmen nachrangig umzusetzen.
Hiervon unberücksichtigt bleiben sollen die Planung und der Umbau des
Rathauses, um weiterhin die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu erhalten.”
Herr Krummen führt aus, dass viele Bauvorhaben geplant sind, und die
Verwaltung nicht mehr wisse, wo sie das Geld hernehmen soll. Auch die wichtige
Aufgabe der Kinderbetreuung werde immer kostspieliger. Herr Krummen geht auf
den Antrag im Einzelnen ein.
Ratsmitglied Kempen teilt mit, er habe gegen den Antrag der UWG/CDU
Fraktion gestimmt. Als Vorsitzenden des Schulausschusses sei ihm die Arbeit der
Schulen und Kindergärten sehr wichtig. Er schlägt vor schriftlich festzuhalten,
dass das Projekt Kindergarten Potshausen nicht aufgehoben sondern konkret auf
das Haushaltsjahr 2022 verschoben wird und festzuschreiben, dass dafür im
Haushalt 2022 Mittel eingeplant werden. Frau de Boer sagt zu, dass das
entsprechend in den Finanzplan aufgenommen wird.
Ratsmitglied Behrens fügt hinzu, dass auch der Zusatz / die Bedingung für
die Durchführung von Baumaßnahmen, dass eingeplante Fördermittel auch
tatsächlich fließen, festgehalten werden sollte (sh. hierzu auch Antrag
UWG/CDU).
Bürgermeister Harders führt aus, dass die eine Million € an
Investitionsausgaben für den Kindergarten Potshausen ohne Förderung eingeplant
wurden, da nicht sicher war, ob eine Förderung gewährt wird. Ebenso sei es bei
der GS Ostrhauderfehn, auch hier sei noch nicht klar, ob die Zuschüsse hierfür
fließen. Auf der Einnahmeseite fehlen viele Mittel, daher erkläre sich auch der
Antrag der UWG/CDU auf Prüfung der Förderung.
Ratsmitglied Ertwiens-Buchwald führt aus, dass außergewöhnliche Situationen
außergewöhnliche Maßnahmen erfordern. Es heiße jetzt Kosten umzuschichten,
einzusparen oder zurückzustellen. Getreu dem Leitspruch aufgeschoben ist nicht
aufgehoben, würde er eher das Rathausumbauprojekt etwas zurückstellen wollen
als das nachhaltige Projekt eines Kindergartens in Potshausen. Auch hätte er
gerne einen Kostenanteil der Gemeinde Ostrhauderfehn für eine Drehleiter der
Feuerwehr Rhauderfehn als Akt der Solidarität eingeplant. Es seien Prioritäten
zu setzen. Positiv bewertet er, dass die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf
LED nun Formen annimmt. Die Umrüstung werde sich schnell amortisieren. Diese
Aufgabe stehe auch bei der sich aktuell gründenden Klimaschutzgemeinschaft ganz
oben auf der Liste.
Ratsmitglied Lüken teilt mit, man habe es sich nicht leicht gemacht, das
Projekt Kindergarten Potshausen um ein Jahr zu verschieben. Zunächst waren
jedoch wesentlich niedrigere Beträge im Gespräch als die aktuelle Million.
Dieses Geld sei jedoch für den Kindergarten Potshausen gut angelegt. Er bittet
darum, ins Protokoll aufzunehmen, dass, sobald finanziell Luft ist, die
verschobene Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden soll. Man könne
halt nur das ausgeben, was im Portemonnaie ist.
Auf die Nachfrage des Ratsmitgliedes Tanculski, ob in den kommenden Jahren
weniger Geld zur Verfügung stehen wird, antwortet Frau de Boer, dass dem wohl
so sei, weil das Land Mittel zurückhalten wird. Hellsehen könne sie aber auch
nicht. Bürgermeister Harders ergänzt, dass es auch schon Meldungen aus der
Politik gebe, dass die Prognosen für das kommende Jahr nicht so schlecht seien,
immer aber abhängig vom Coronageschehen. Es sei momentan sehr schwierig, die
finanzielle Entwicklung für die kommenden Jahre vorherzusagen.
Ratsmitglied Erhardts bedankt sich für die Vorlage des Haushaltsentwurfs
für 2021. Viele Investitionen stünden an, aber es seien Investitionen in die
Zukunft und für die Kinder. Positiv werde aufgenommen, dass der Bau der
Kindertagesstätte Holterfehn im kommenden Jahr beginnen soll. Dasselbe gelte
für die Errichtung der Kindertagesstätte in Idafehn. Auch sei es gut, dass der
Umbau der GS Ostrhauderfehn und die Sanierung der Sporthalle in Angriff
genommen und diese Schule damit zukunftsfest gemacht wird. All das seien
Investitionen in die Zukunft, wie auch die Umgestaltung der Hauptstraße, wofür
auch schon erste Mittel ausgewiesen sind. Er führt aus, dass die kommenden
Jahre nicht einfach werden. Gut sei es, dass Werte geschaffen werden.
Ratsmitglied Bolland teilt mit, es sei nicht so deutlich geworden, dass die Steuerhebesätze nicht erhöht werden. Das sei ein Entgegenkommen für die Bürgerinnen und Bürger. Er erinnert an die lebhaften Diskussionen in den gemeinsamen Fraktionssitzungen.