Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Rat beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme ohne Enthaltungen die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan nebst Stellenplan, Anlagen und Bestandteilen wie im Ratsinformationssystem vorgelegt und von Frau de Boer erläutert.


Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit Nachtragshaushaltsplan, Stellenplan und weiteren Anlagen wurden den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt, im Finanzausschuss und im Verwaltungsausschuss vorberaten und dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Die wesentlichen Veränderungen sind im Vorbericht dargestellt.

 

Frau de Boer verliest die Haushaltssatzung und gibt Erläuterungen zu den Veränderungen wie im Vorbericht dargestellt.

 

Der Nachtragshaushalt konnte weder im Ergebnis- noch im Finanzhaushalt ausgeglichen werden.

 

Im Ergebnishaushalt haben sich die Erträge auf 16.262.200 € verringert. Die Aufwendungen haben sich hingegen auf 16.862.100 € erhöht, sodass sich ein ordentliches Ergebnis von Minus von 599.900,00 € ergibt. Zusammen mit den außerordentlichen Erträgen, die sich auf 206.000 € erhöht haben beträgt das Ergebnis Minus 393.900 €.

 

Der Gesamtfinanzhaushalt 2020 hatte bisher bei den Ein- und Auszahlungen ein Volumen von 21.201.900 €. Bei den Einzahlungen hat sich das Volumen auf 19.767.700 € verringert und bei den Auszahlungen auf 20.058.800 €. Damit besteht ein Finanzmittelbedarf in Höhe von 291.100 €, der nicht gedeckt werden kann.

 

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird um 1.531.100 € verringert und damit auf 2.500.800 € neu festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Die Steuerhebesätze sowie der Höchstbetrag der Liquiditätskredite werden nicht geändert.

 

Der Haushalt 2020 hat sich insbesondere durch die Corona-Pandemie negativ entwickelt. Dies war bei der Haushaltsplanung 2020 nicht abzusehen. Auch der zunehmende Ausbau der Kinderbetreuung führt dazu, dass der Haushalt immer stärker belastet wird.

Das Haushaltsdefizit hat sich erhöht und es können die laufenden Zahlungen für die Darlehenstilgung nicht mehr erwirtschaftet werden. Durch die Überschüsse, die aus den Vorjahren erwirtschaftet werden konnten, gilt der Haushalt aber noch als ausgeglichen.

 

Frau de Boer erläutert anhand des Vorberichts die wesentlichen Veränderungen bei den Investitionsmaßnahmen.

 

Ratsmitglied Tanculski stellt fest, dass 420 T€ durch den Rat für den Um- und Neubau Idasee genehmigt wurden, d.h. der Umbau am Idasee wurde vom Rat beschlossen. Er fragt an, wann denn ein Beschluss für den Abriss gefasst worden ist? (red. Hinweis Top 17, Anfrage 2)

 

Bürgermeister Harders führt aus, dass, nachdem kein Zuschuss gezahlt wurde, der Ratsbeschluss für den Umbau hinfällig geworden sei, da die Baumaßnahme nicht mehr zu finanzieren gewesen sei. Auch habe man keine Pächter für die Immobilie gefunden und daher nach Beratung und Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss die Planung anders gestalten müssen.

Herr Tanculski wirft ein, dass der Verwaltungsausschuss keinen Ratsbeschluss aufheben könne.

 

Anschließend stellt Herr Tanculski die Frage nach der Gewährung von Zuschüssen an die örtlichen Vereine in Höhe von 20 % für ihre Einrichtungsaufwendungen im Vereinsheim (red. Hinweis Top 17, Anfrage 5).

 

Hierzu führt Bürgermeister Harders aus, dass die Räume im Vereinsheim Kirchstraße den Vereinen im Rohzustand zur Verfügung gestellt werden. Der Verwaltungsausschuss habe zugesagt, den Vereinen zu ihren Investitionen im gemeindlichen Vereinsheim, in gleichem Maße wie anderen örtlichen Vereinen bei ihren sonstigen Investitionen einem Zuschuss von 20 % der nachgewiesenen Kosten nach Antrag und Vorlage und Beschluss durch den Verwaltungsausschuss zu gewähren.

 

Auf die Feststellung des Ratsmitgliedes Tanculski, dass der Kostenrahmen für das Vereinsheim überschritten werde antwortet der Bürgermeister, dass seinerzeit auf der Basis einer Kostenschätzung von 1,3 Mio. € ein Zuschussantrag gestellt wurde. Alle Auftragsvergaben diesbezüglich seien durch den Verwaltungsausschuss beschlossen worden.

 

Ratsmitglied Tanculski stellt die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage alle Auftragsvergaben – auch über 25 T€ hinaus – durch den Verwaltungsausschuss getätigt werden (red. Hinweis: Top 17, Anfrage 4). Es stehe doch etwas anderes in der Satzung!

 

Bürgermeister Harders führt aus, dass die Regelung in der Hauptsatzung die einem Grenzwert von 25 T€ ausweist, die Herr Tanculski wahrscheinlich meint, mit den ordentlichen Auftragsvergaben, für die der Verwaltungsausschuss auf der Rechtsgrundlage des NKomVG eindeutig zuständig ist, nichts zu tun habe.

 

Ratsmitglied Behrens gibt zu bedenken, dass Vereine, die einen Zuschuss von 20 % zu ihren Investitionskosten erhalten, 80 % selber tragen müssen. Sie investieren also erheblich in ein Gebäude, das nicht ihnen sondern der Gemeinde gehört.