Sitzung: 16.11.2020 Ausschuss für Finanzen
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BV/162/2020
Der Ausschuss für Finanzen nimmt die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes mit den Stellungnahmen des Bürgermeisters zu den Berichtspunkten zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat einstimmig
a) den Beschluss über die Jahresabschlüsse 2017 und 2018
nebst
Ergebnisverwendung (Übertrag auf das
Folgejahr) sowie die Zuführung in die
Überschussrücklage für die Jahre
2015, 2016, 2017 und 2018 sowie
b) den Beschluss Entlastung des Bürgermeisters
zu fassen.
Nach dem NKomVG ist der Jahresabschluss mit dem
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der Stellungnahme des Bürgermeisters
zum Schlussbericht dem Rat vorzulegen.
Die Schlussberichte des Prüfungsamtes für die Jahre 2017 und 2018 enden jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (sh. S. 33/34 für das Jahr 2017 und 35/36 für das Jahr 2018). In den Schlussbemerkungen der Prüfungsberichte wird die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2017 sowie 2018 vorgeschlagen.
Außerdem ist ein Beschluss über die Zuführung der Überschüsse in die Überschussrücklage zu fassen.
Dieser ist ebenfalls noch für die Jahre 2015 und 2016 zu fassen und soll nachgeholt werden.
Die Stellungnahme des Bürgermeisters zu den Berichten liegt den Ratsmitgliedern vor.