Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Rat bei vier Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung, die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan nebst Stellenplan, Anlage und Bestandteilen unter Berücksichtigung des Antrages der Gruppe UWG/CDU, den vorgeschlagenen Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2021 dahingehend zu ändern, dass die Baumaßnahme INV0430 Kindertagesstätte Potshausen auf das Haushaltsjahr 2022 verschoben wird. Außerdem soll geprüft werden, in wieweit einzelne Maßnahmen aus dem Haushalt 2021 förderfähig sind. Sofern keine Zuschüsse zu erwarten sind, sind diese Maßnahmen nachrangig umzusetzen. Hiervon unberücksichtigt bleiben soll die Planung und der Umbau des Rathauses.


Die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan wurde den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsplan 2021 ist durch die Corona-Pandemie gekennzeichnet. Der Haushalt konnte weder im Ertrags- noch im Ergebnishaushalt ausgeglichen werden.

Frau de Boer erläutert den Haushaltsentwurf 2020. Im Ertragshaushalt werden Erträge in Höhe von 15.920.000 € erwartet. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 17.202.200 €, somit fehlen im ordentlichen Ergebnishaushalt 1.282.200 € zum Haushaltsausgleich. Es werden zudem außerordentliche Erträge in Höhe von 30.000 € aus dem Verkauf von Baugrundstücken erwartet. Damit beträgt das Jahresergebnis -1.252.200 €.

 

Der Finanzhaushalt schließt im Bereich der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem negativen Saldo von 319.100 € ab. Damit kann die Tilgung von Krediten nicht mehr erwirtschaftet werden.

 

Nach der vorläufigen Bilanz 2019 zum 31.12.2019 beträgt die Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses 2.453.584,04 €, abzüglich der Ergebnisrückträge 2018/2019 ergibt sich ein Überschuss von 2.414.940,33 €. Zusammen mit dem Fehlbetrag des 1. Nachtrages 2020 in Höhe von 599.900 € ergibt sich ein Fehlbetrag von 1.882.100 €. Der Haushalt gilt jedoch noch als ausgeglichen.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen wird auf 4.965.500 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 300.000 € festgesetzt und der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.800.000 € festgesetzt. Die Hebesätze werden nicht geändert.

 

Frau de Boer weist darauf hin, dass der Haushalt 2021 nicht ausgeglichen ist. Er stellt vielmehr eine Arbeits- und Beratungsgrundlage dar. Auch der Vorbericht sei noch nicht in der endgültigen Fassung. Die erforderlichen Anlagen würden zu gegebener Zeit auf der Grundlage endgültiger Zahlen erstellt.

 

Frau de Boer trägt die Haushaltssatzung vor und geht auf ihre Ausführungen zum Haushaltsausgleich im Vorbericht ein. Um einen Haushaltsausgleich zu erreichen, müssen bei der Planung die Erträge und Aufwendungen kritisch betrachtet werden.

 

Im Einzelnen erläutert sie die Möglichkeiten zur Erzielung höherer Einnahmen. Nach wie vor stellt der Bereich Kinderbetreuung die Gemeinde vor große finanzielle Herausforderungen. Dieser hat sich zu einem der größten Ausgabeposten entwickelt. Außerdem erörtert sie die freiwilligen Leistungen der Gemeinde Ostrhauderfehn. Ferner weist sie auf gestiegenen Personalkosten und die Entwicklung der Kreditermächtigungen und tatsächlichen Aufnahmen hin und nennt hierzu Zahlen.

 

Die wesentlichen Investitionsmaßnahmen sind im Vorbericht dargestellt und werden von Frau de Boer erläutert.

 

Herr Krummen bedankt sich im Namen der Gruppe UWG/CDU für die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2020.

Seit dem Beginn seiner Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn ist es das erste Mal, dass der Haushalt nicht ordentlich ausgeglichen werden kann. Da man in den letzten Jahren jedoch gut gewirtschaftet habe, gelte der Haushalt so wie er vorgelegt wurde, jedenfalls noch rechtlich als ausgeglichen.

Seiner Meinung nach haben sich die Investitionen der letzten Jahre im Bereich der Grundschulen und der Kinderbetreuung mehr als bezahlt gemacht. Es zeichne die Gemeinde Ostrhauderfehn aus, dass viel in die Erziehung und Bildung der Kinder investiert wird. Doch letztendlich sind es diese Kosten, die die Gemeinde Ostrhauderfehn finanziell an ihre Grenze bringt.

Die Gruppe UWG/CDU habe lange und ausführlich über den Haushalt 2020 diskutiert. Eine Entscheidung zu fällen, ob und welche Maßnahmen erst einmal zurück gestellt werden sollten, ist ihnen sehr schwer gefallen. 

Nach Abwägung der Möglichkeiten ist man in der Gruppe zu dem Entschluss gekommen, dass es sinnvoll wäre, die Baumaßnahme Kindertagesstätte Potshausen auf das Jahr 2022 zu verschieben. So könnte man 1.000.000,00 € in 2021 einsparen. Er stellt folgenden Antrag:

“Die Gruppe UWG/CDU beantragt den vorgeschlagenen Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2021 dahingehend zu ändern, dass die Baumaßnahme INV0430 Kindertagesstätte Potshausen auf das Haushaltsjahr 2022 verschoben wird. Aufgrund der derzeit angespannten Haushaltslage der Gemeinde Ostrhauderfehn halten wir diese Maßnahme zwar für erforderlich, aber kurzfristig nicht umsetzbar.

Weiterhin soll geprüft werden, in wie weit einzelne Maßnahmen aus dem Haushaltsplan 2021 förderfähig sind. Sofern keine Zuschüsse zu erwarten sind, sind diese Maßnahmen nachrangig umzusetzen. Hiervon unberücksichtigt bleiben sollen die Planung und der Umbau des Rathauses, um weiterhin die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu erhalten.”

 

Ausschussmitglied Kempen bedankt sich zu Beginn seiner Ausführungen ebenfalls bei Frau de Boer für ihre geleistete Arbeit.

Er weist auf das “Nord-Süd-Gefälle” bei den getätigten Investitionen in der Gemeinde hin. Im Südbereich werden 1.500.000,00 € investiert. Er erkundigt sich nach weiteren Ausgaben für das Vereinsheim an der Kirchstraße. Er befürchtet eine Verschiebung der Prioritäten, die er so nicht mittragen möchte.

 

Im Rahmen der Dorfentwicklung passiert in Potshausen im Moment eine Menge. Er befürchtet, dass Potshausen 2021 bei den Investitionen außen vorgelassen werden soll. Seiner Meinung nach stünde es der Gemeinde Ostrhauderfehn gut zu Gesicht, auch in dem kleinen Ortsteil Potshausen zu investieren. Er kann den Antrag der Gruppe UWG/CDU so nicht zustimmen.

Außerdem erkundigt er sich, ob die Arbeitsgruppe, die bei der Erstellung des Haushaltsplanes mitwirken sollte, getagt hat.

 

Frau de Boer teilt mit, dass konkrete Zahlen vom Land bzw. Bund über die Bezuschussung von Projekten zur Planung des Haushaltes 2020 erst Anfang Oktober vorgelegt wurden. Da es aufgrund mangelnder Zeit und der geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen schwierig gewesen ist, die Gruppe einzuladen, habe man in diesem Jahr bei der Haushaltsplanung darauf verzichtet.

 

Bürgermeister Harders sieht keine Ungleichbehandlung des Nord- und Südbereiches bei den geplanten Investitionen für 2021. Er führt aus, dass im Nordbereich erhebliche Investitionen bei der Freiwilligen Feuerwehr Potshausen und der Grundschule Holtermoor getätigt wurden und auch in Zukunft getätigt werden.

 

Die Kosten für das Vereinsheim sind aufgrund von Mehrausgaben bei der Technik und Ausstattung des großen Mehrzweckraumes entstanden, da dieser künftig als Sitzungssaal genutzt werden soll. Man habe mittlerweile auch viele Anfragen von weiteren Vereinen erhalten, die an einer Nutzung sehr interessiert sind.

 

Bei der Aufstellung des Haushaltes versuche man immer, alle Ortsteile und ihre Bedürfnisse im Blick zu haben und entsprechend zu investieren. Es ist natürlich schade, wenn Projekte nicht wie gewünscht realisiert werden können und die Verwaltung gezwungen ist, diese erst einmal zurück zu stellen.

 

Der gestellte Antrag der Gruppe UWG/CDU wird bei vier Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.