Der Rat fasst jeweils einstimmig
zu a) im Rahmen der Schlussabwägung abschließend Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen gemäß vorgelegter Zusammenstellung,
zu b) den Beschluss über die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen und
zu c) den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 84 “Südlich der Langholter Straße”.
Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erweiterung des Geschäftshauses Wilken-Poelker
geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 “Südlich der
Langholter Straße” hat in der Zeit vom 4. Mai 2020 bis zum 5. Juni 2020
öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange
beteiligt.
Die Planunterlagen sowie eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen wurden den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zu diesem Tagesordnungspunkt zur Verfügung gestellt. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägung ist Bestandteil der Hauptniederschrift.