Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Rat fasst jeweils mehrheitlich bei einer Gegenstimme

zu a) im Rahmen der Schlussabwägung abschließend Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen gemäß der vorgelegten Zusammenstellung sowie

zu b) den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 85 “Haydnstraße / 1. Südwieke”


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird östlich der 1. Südwieke und südlich der Haydnstraße ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 27. Juli 2020 bis zum 27. August 2020 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die Planunterlagen sowie eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen wurden den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zu diesem Tagesordnungspunkt zur Verfügung gestellt. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägung ist Bestandteil der Hauptniederschrift.

 

Ratsmitglied Tanculski führt aus, dass der § 13a für wiederverwertbaren Grund und Boden gedacht ist. Herr Meyer sieht das anders; er erklärt, dass der Gesetzgeber mit der Vorschrift die Innenbereichsverdichtung beabsichtigte.

 

Bürgermeister Harders geht auf einen Zeitungsartikel in der örtlichen Presse ein und erklärt, dass der vordere Bereich in einem Innenbereich liegt, wo schon seit langer Zeit die Bebauung zulässig ist, wenn sich diese an die Örtlichkeit anpasst.

Für den hinteren Bereich besteht das Erfordernis eines Bebauungsplanes.