Der Rat fasst jeweils einstimmig

zu a) im Rahmen der Schlussabwägung abschließend Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen gemäß vorgelegter Zusammenstellung,

zu b) den Beschluss über die vorgesehenen Kompensationsflächen sowie

zu c) den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 86 “Südlich der Kapellenstraße”.


Mit der Bauleitplanung wird südlich der Kapellenstraße eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen festgesetzt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 2. Juni 2020 bis zum 2. Juli 2020 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die Planunterlagen sowie eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen wurden den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zu diesem Tagesordnungspunkt zur Verfügung gestellt. Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägung ist Bestandteil der Hauptniederschrift.