Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gemäß § 44 NKWG geht der Sitz von Herrn Werner Buss auf die nächste zum Nachrücken bereite Ersatzperson, das ist Herr Folkmar Körte, über. Herr Körte nahm das Mandat am 7. August 2020 an.

 

Er wird nach § 43 NKomVG auf seine Pflichten als Mandatsträger hingewiesen und vom Bürgermeister nach § 60 NKomVG förmlich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.