Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 12, Enthaltungen: 1

Die Abstimmung über den vorgelegten Antrag bringt folgendes Ergebnis: 10 Ratsmitglieder stimmen für den Antrag, 12 dagegen, ein Ratsmitglied enthält sich der Stimme. Der Antrag der Fraktionsvorsitzenden ter Veen, die Verwaltung mit der Prüfung der Möglichkeit des “streamens” von öffentlichen Ratssitzungen und Fachausschusssitzungen zu beauftragen, ist damit abgelehnt.


Die Fraktionsvorsitzende der SPD, Tina ter Veen, stellte am 15.06.2020 folgenden Antrag:

 

“Die Verwaltung möge prüfen, ob die Möglichkeit besteht, zukünftig die Ratssitzungen (öffentlicher Teil) sowie die öffentlichen Fachausschusssitzungen zu “streamen”. Bei einem positiven Ergebnis sollte die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden.”

Der Antrag mit Begründung wurde den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Bürgermeister Harders führt aus, dass die Verwaltung sich bereits im Vorfeld der Sitzung mit den Voraussetzungen beschäftigt habe.

Nach § 64 Abs. 2 NKomVG sind Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung nicht gefährden. Film- und Tonaufnahmen von Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung sind in öffentlicher Sitzung nur zulässig, soweit die Hauptsatzung dies bestimmt. Abgeordnete der Vertretung können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrags oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt. Für den Zuschauer würde es dann leicht uninteressant bzw. schwierig dem Sitzungsverlauf zu folgen.

In der Hauptsatzung der Gemeinde Ostrhauderfehn sind hierzu keine Regelungen getroffen worden, wohl aber in der Geschäftsordnung.

Laut § 2 Abs. 4 der zurzeit gültigen Geschäftsordnung des Rates sind Video-, Film und Tonaufnahmen nicht zulässig. Ein “streamen” von öffentlichen Sitzungen wäre somit im Moment nicht möglich.

Um die öffentliche Übertragung von Sitzungen zu ermöglichen, wäre die Änderung der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung erforderlich.

Er teilt mit, dass, sollte der Rat das Streamen seiner Sitzungen wünschen, er die geänderte Hauptsatzung und Geschäftsordnung in der kommenden Sitzung zur Abstimmung stellen wird.

 

Ratsmitglied Krummen stellt sich das “streaming” so vor, dass zukünftig jeder von Zuhause vom Sofa aus, einer öffentlichen Ratssitzung folgen kann. Er gibt aber zu bedenken, dass nicht jeder gefilmt werden oder seine Ausführungen im Internet wiederfinden möchte. Er befürchtet, dass einige Ratsmitglieder ihre Wortmeldungen nicht mehr bringen werden. Er erinnert daran, dass ehrenamtliche Verantwortungsträger im Internet immer öfter öffentlich anonym angegriffen werden. Herr Krummen bittet die Ratsmitglieder, ihre Entscheidung gut zu überdenken, wie sie abstimmen. Er hoffe, dass öffentliche Sitzungen der gemeindlichen Gremien in naher Zukunft wieder in größerem Rahmen durchgeführt werden können. Für die Information der Öffentlichkeit sei ja bei allen Sitzungen auch die Presse dabei und berichtet über Zeitung und Internet.

 

Ratsmitglied Pleis ist der Auffassung, dass alle Ratsmitglieder gewählte Vertreter der Gemeinde sind, denen die Bürger zutrauen, richtige Entscheidungen zu treffen. Die Mitglieder des Rates sollten ihre Meinung auch weiterhin öffentlich Kund tun können.

 

Ratsmitglied Lüken hat starke Bedenken, schon jetzt ist der örtlichen Presse zu entnehmen, dass z.B. in benachbarten Gemeinden Ortsräte nicht mehr besetzt werden können, weil die Kandidaten fehlen. Er befürchtet, dass die ehrenamtliche Mitarbeit durch die Übertragung von öffentlichen Sitzungen in das Internet verstärkt leiden wird.

 

Ratsmitglied Krummen teilt mit, ihm persönlich sei es egal, ob seine Wortbeiträge im Internet übertragen werden. Mitschnitte seien seiner Auffassung mit den heutigen technischen Programmen aber trotzdem möglich und die könnten auch manipuliert und verbreitet werden. Er weiß nicht, wie er unter diesen Bedingungen zukünftig noch ehrenamtliche Mitstreiter finden kann. Für diese Ratsperiode sollte man den Beschluss nicht mehr fassen. Ende des nächsten Jahres gebe es einen neuen Rat und dann könne man im Rahmen der neu zu beschließenden Geschäftsordnung wieder darüber sprechen.