Sitzung: 24.09.2020 Rat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: AN/006/2020
Die Abstimmung über den vorgelegten Antrag bringt folgendes Ergebnis: 10 Ratsmitglieder stimmen für den Antrag, 12 dagegen, ein Ratsmitglied enthält sich der Stimme. Der Antrag der Fraktionsvorsitzenden ter Veen, die Verwaltung mit der Prüfung der Möglichkeit des “streamens” von öffentlichen Ratssitzungen und Fachausschusssitzungen zu beauftragen, ist damit abgelehnt.
Die
Fraktionsvorsitzende der SPD, Tina ter Veen, stellte am 15.06.2020 folgenden
Antrag:
“Die Verwaltung möge
prüfen, ob die Möglichkeit besteht, zukünftig die Ratssitzungen (öffentlicher
Teil) sowie die öffentlichen Fachausschusssitzungen zu “streamen”. Bei einem
positiven Ergebnis sollte die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden.”
Der Antrag mit Begründung wurde den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem
zur Verfügung gestellt.
Bürgermeister
Harders führt aus, dass die Verwaltung sich bereits im Vorfeld der Sitzung mit
den Voraussetzungen beschäftigt habe.
Nach § 64 Abs. 2
NKomVG sind Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die
Ordnung nicht gefährden. Film- und Tonaufnahmen von Mitgliedern der Vertretung
mit dem Ziel der Berichterstattung sind in öffentlicher Sitzung nur zulässig,
soweit die Hauptsatzung dies bestimmt. Abgeordnete der Vertretung können
verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrags oder die Veröffentlichung der
Aufnahme unterbleibt. Für den Zuschauer würde es dann leicht uninteressant bzw.
schwierig dem Sitzungsverlauf zu folgen.
In der Hauptsatzung
der Gemeinde Ostrhauderfehn sind hierzu keine Regelungen getroffen worden, wohl
aber in der Geschäftsordnung.
Laut § 2 Abs. 4 der
zurzeit gültigen Geschäftsordnung des Rates sind Video-, Film und Tonaufnahmen
nicht zulässig. Ein “streamen” von öffentlichen Sitzungen wäre somit im Moment
nicht möglich.
Um die öffentliche
Übertragung von Sitzungen zu ermöglichen, wäre die Änderung der Hauptsatzung
sowie der Geschäftsordnung erforderlich.
Er teilt mit,
dass, sollte der Rat das Streamen seiner Sitzungen wünschen, er die geänderte
Hauptsatzung und Geschäftsordnung in der kommenden Sitzung zur Abstimmung
stellen wird.
Ratsmitglied
Krummen stellt sich das “streaming” so vor, dass zukünftig jeder von Zuhause
vom Sofa aus, einer öffentlichen Ratssitzung folgen kann. Er gibt aber zu
bedenken, dass nicht jeder gefilmt werden oder seine Ausführungen im Internet
wiederfinden möchte. Er befürchtet, dass einige Ratsmitglieder ihre
Wortmeldungen nicht mehr bringen werden. Er erinnert daran, dass ehrenamtliche
Verantwortungsträger im Internet immer öfter öffentlich anonym angegriffen
werden. Herr Krummen bittet die Ratsmitglieder, ihre Entscheidung gut zu
überdenken, wie sie abstimmen. Er hoffe, dass öffentliche Sitzungen der
gemeindlichen Gremien in naher Zukunft wieder in größerem Rahmen durchgeführt
werden können. Für die Information der Öffentlichkeit sei ja bei allen
Sitzungen auch die Presse dabei und berichtet über Zeitung und Internet.
Ratsmitglied Pleis
ist der Auffassung, dass alle Ratsmitglieder gewählte Vertreter der Gemeinde
sind, denen die Bürger zutrauen, richtige Entscheidungen zu treffen. Die
Mitglieder des Rates sollten ihre Meinung auch weiterhin öffentlich Kund tun
können.
Ratsmitglied Lüken
hat starke Bedenken, schon jetzt ist der örtlichen Presse zu entnehmen, dass
z.B. in benachbarten Gemeinden Ortsräte nicht mehr besetzt werden können, weil
die Kandidaten fehlen. Er befürchtet, dass die ehrenamtliche Mitarbeit durch
die Übertragung von öffentlichen Sitzungen in das Internet verstärkt leiden
wird.
Ratsmitglied Krummen teilt mit, ihm persönlich sei es egal, ob seine Wortbeiträge im Internet übertragen werden. Mitschnitte seien seiner Auffassung mit den heutigen technischen Programmen aber trotzdem möglich und die könnten auch manipuliert und verbreitet werden. Er weiß nicht, wie er unter diesen Bedingungen zukünftig noch ehrenamtliche Mitstreiter finden kann. Für diese Ratsperiode sollte man den Beschluss nicht mehr fassen. Ende des nächsten Jahres gebe es einen neuen Rat und dann könne man im Rahmen der neu zu beschließenden Geschäftsordnung wieder darüber sprechen.