Ein Bürger geht auf die GA-Berichterstattung von voriger Woche ein, in der der Bürgermeister erwähnt wurde mit der Aussage, der Rat habe sich geeinigt, das Thema Straßenausbaubeiträge (Tagesordnungspunkt 18) nicht mehr auf die Tagesordnung nehmen zu wollen und dass sich das Ratsmitglied Tanculski nicht an diese Absprache gehalten habe. Man sollte über diese Thema sehr wohl wieder diskutieren.

 

Des Weiteren spricht er die Aussage des Bürgermeisters an, er kenne keinen Fall, in dem die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen den Bürger wirtschaftlich ruiniert habe. Er erinnert an einen Leserbrief aus dem Moormerland, wo dieses sehr wohl geschildert wurde.

 

Er appelliert an den Rat, für den Antrag des Ratsmitgliedes Tanculski auf ersatzlose Streichung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu stimmen.

 

Bürgermeister Harders erklärt zu den Anmerkungen des betreffenden Bürgers, dass es sich bei der Veranstaltung des Rates, in der man überein gekommen sei, sich mit dem Thema zeitnah nicht mehr beschäftigen zu wollen, um eine Informationsveranstaltung eines Rechtsanwalts gemeinsam mit den Ratsmitgliedern der Nachbargemeinden im Frühjahr 2018 zur Erhebung wiederkehrender Einnahmen als Alternative zu Straßenausbaubeiträgen gehandelt habe.

 

Im Anschluss an diese Veranstaltung hätten die Ratsmitglieder sich entsprechend verständigt.

 

Zu der Aussage, dass kein Bürger durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wirtschaftlich ruiniert wurde stellt er klar, dass diese Aussage sich auf seine Kenntnis der Verhältnisse in der Gemeinde Ostrhauderfehn bezieht.

 

Er führt aus, dass in verschiedenen Bundesländern zwar, wie erwähnt, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgeschafft sei, diese Länder kommen dann aber auch für den Einnahmeausfall der Kommunen auf. In Niedersachsen sei dieses nicht der Fall. Das Land Niedersachsen habe den Verzicht den Gemeinden und Städten überlassen, ohne für eine Ersatzfinanzierung zu sorgen. Das wiederum bedeutet, dass diese sich einen Verzicht auch finanziell leisten können müssen.