Der Bürgermeister berichtet, dass

 

-       in diesem Jahr in der Zeit vom 01.09.2020 bis zum 21.09.2020 viele Personen im Rahmen der Kampagne STADTRADELN Fahrradkilometer sammelten. Auch die Gemeinde Ostrhauderfehn hat sich mit einem Team an dieser Aktion beteiligt. Er geht auf die erzielten Ergebnisse der Teilnehmer ein.

-       im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres der Landkreis Leer im gesamten Kreisgebiet eine kostenlose Baum- und Strauchschnittabfuhr durchführt. Der nächste Abfuhrtermin in der Gemeinde Ostrhauderfehn ist der 04. November 2020.

-       vom 7. September 2020 bis voraussichtlich 2. Oktober 2020 die Reithambrücke im Ortsteil Langholt für Fußgänger und Fahrzeuge wegen Durchführung von Sanierungsarbeiten voll gesperrt ist.

-       der bundesweite Warntag erstmals am 10. September 2020 stattfand und dann jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt werden soll. Wie im ganzen Bundesgebiet gab es bei der Umsetzung auch in Ostrhauderfehn Probleme.

-       zu Altengeburtstagen und Ehejubiläen sowohl der Landkreis Leer als auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gerne ihre Vertreter schicken, um den Jubilaren persönlich zu gratulieren und Geschenke zu überbringen. Wegen der Corona-Krise sind diese Besuche aber bis auf weiteres eingestellt worden. Diese Regelung gilt auch in Ostrhauderfehn und soll zunächst noch bis zum 31. Dezember weiterlaufen. Dann soll geprüft werden, ob die Besuche ab dem 1. Januar wieder aufgenommen werden können. Dieses ist abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen im Landkreis Leer.

-       ab jetzt der neue Flyer des Elterncafes „Offene Türen“ druckfrisch mit den neuen Veranstaltungen im Rathaus der Gemeinde Ostrhauderfehn zur Mitnahme ausliegt und auf der Homepage des Präventionsverbundes heruntergeladen werden kann.

-       zu Ostern das Abbrennen von Osterfeuern wegen der Coronapandemie abgesagt wurde. Als Ersatztermin wurde das erste Oktoberwochenende (03.10. und 04.10.2020) festgelegt. Es sind dabei jedoch die Coronaregelungen (max. 10 Personen, Abstands- und Hygienevorschriften) zu beachten. Das Abbrennen der Feuer ist bei der Gemeinde anzuzeigen. Wenn das Osterfeuer jedoch bereits im Frühjahr 2020 bei der Gemeindeverwaltung angemeldet wurde, ist eine neue Anzeige nicht mehr erforderlich.

 

Die wichtigsten Beschlüsse des Verwaltungsausschusses wurden als Powerpoint Präsentation in Endlosschleife zusammen mit den vorstehend genannten Ereignissen auf einer Leinwand dargestellt.