Eine Bürgerin fragt an ob das EHK, nachdem bereits lt. Aussage des Bürgermeisters seit längerem ein Vorvertrag zwischen Firma und Investor besteht, nicht nur noch deshalb beschlossen werden soll, damit aus diesem Vertrag ein richtiger Vertrag wird?

 

Bürgermeister Harders erklärt, dass für ein gewerbliches Bauvorhaben eine Bauleitplanung erforderlich ist und hierfür ein beschlossenes Einzelhandelskonzept von Landkreis Leer verlangt wird. Das sei Voraussetzung. Sofern es kein Einzelhandelskonzept gibt, wird der Landkreis auch keine Bauleitplanung genehmigen.

 

Nach Aussage der Bürgerin sei das dann ja eine Anpassung an private Verträge.

 

Hierzu antwortet der Bürgermeister, dass man, wenn man böswilliges Verhalten unterstellen will, das so sehen kann. Jedoch beiße sich die Katze hier in den Schwanz. Die Gemeinde würde ansonsten auf der Stelle treten und nicht wirtschaftlich vorankommen.

 

Von einem Bürger wird mitgeteilt, dass seiner Meinung nach das EHK nur dazu diene, den Verkehr zu steigern. Er glaube nicht, dass Combi und Aldi gehen.

 

Einer Bürgerin bestätigt der Bürgermeister, dass das EHK noch keine konkrete baurechtliche Bindung erzeugt, es müsse sich in jedem Fall eine Planung konkreter Maßnahmen auf Bauleitplanungsbasis anschließen.

 

Ein Bürger fragt an, ob die Verwaltung schon mit den Nachbargemeinden gesprochen habe, was passiert, wenn Aldi und Combi umziehen? Mit Investoren gemeinsame Sache zu machen, mache erpressbar. Wenn die weggehen würden andere Investoren kommen. Die Verkehrsbelastung würde unerträglich.

 

Abschließend erklärt Bauamtsleiter Meyer, dass das EHK ein neutrales Konzept darstellt. Es werde nicht über Aldi oder Combi beschlossen. Die Planungen würden in einem sich anschließenden Bauleitplanungsverfahren konkreter ausgestaltet. Außerdem gebe es noch ein Moderationsverfahren mit den Nachbargemeinden. Das sei Pflicht. Der Gemeinderat werde im jeweiligen konkreten Fall über die Bauleitplanung entscheiden. Das sei aber nicht Inhalt des EHK Beschlusses. Es sei ein Konzept als Grundlage für kommende Bauleitplanungen und habe dahingehend eine Ausschlusswirkung sowie beinhalte Ansiedlungsregeln, die im Rat beschlossen werden sollen.