Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Rat fasst jeweils einstimmig bei einer Stimmenthaltung

zu a) den abschließenden Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen gemäß vorliegender Zusammenstellung,

zu b) den Satzungsbeschluss über die örtliche Bauvorschriften zum genannten Bebauungsplan und

zu c) den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 80.2 “Am Wallschloot – 2. Erweiterung und die Teilaufhebungen der Bebauungspläne Nr. 62 “Schifferstraße” und Nr. 80.1 “Am Wallschloot – 1. Erweiterung gem. § 13b BauGB.


Mit der Bauleitplanung wird südlich der Gartenstraße, östlich der Straße Am Wallschloot und westlich der Schifferstraße das vorhandene Wohngebiet “Am Wallschloot” erweitert.

Der Entwurf der Bauleitplanung hat in der Zeit vom 24.02.2020 bis einschließlich 27.03.2020 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen sowie der Entwurf der Planung liegen den Ratsmitgliedern vor. Die Zusammenstellung ist Bestandteil der Hauptniederschrift. Bauamtsleiter Meyer erläutert das Verfahren als typisches § 13b BauGB Verfahren, angrenzend an den vorhandenen Bestand und die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Ratsmitglied Tanculski beantragt, Bezug nehmend auf sein Schreiben vom 3.6.2020, das Verfahren einzustellen. Er bemängelt, dass der Versiegelungsgrad zu hoch sei.

 

Bürgermeister Harders erläutert hierzu, dass neue Wohngebiete immer auf Wiesen oder Äckern entstehen würden. Anders sei es gar nicht möglich neues Bauland bereit zu stellen. Außerdem schaue der Landkreis ganz genau hin, wenn Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Von dort wurde in diesem Verfahren nichts bemängelt. Insofern könne er der Argumentation des Ratsmitgliedes Tanculski nicht folgen.

 

Bauamtsleiter Meyer ergänzt, dass die Gemeinde bedarfsgerecht vorgehen müsse. Dieses sei vom Landkreis Leer so bestätigt worden.

 

Über den Antrag des Ratsmitgliedes Tanculski, das Verfahren einzustellen, wird wie folgt abgestimmt: Für den Antrag stimmt kein Ratsmitglied, dagegen 21 Ratsmitglieder, ein Ratsmitglied enthält sich der Stimme. Dieser Antrag ist damit abgelehnt.