Der Rat fasst jeweils einstimmig

zu a) abschließend Beschluss über die eingegangen Stellungnahmen gemäß vorliegender Zusammenstellung und

zu b) den Feststellungsbeschluss für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes.


Mit der Bauleitplanung wird südlich der Kapellenstraße eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dargestellt.

Der Entwurf der Bauleitplanung hat in der Zeit vom 18. November 2019 bis zum 18. Dezember 2019 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen liegt den Ratsmitgliedern vor und ist Bestandteil der Hauptniederschrift.