Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst jeweils einstimmig

zu a) Beschluss über eingegangene Stellungnahmen gemäß der vorliegenden Zusammenstellung sowie

zu b) den Satzungsbeschluss für die Satzung über Werbeanlagen im Bereich der Hauptstraße gem. § 84 Abs. 3 Nr. 1 und 2 NBauO. 


Mit der “Satzung über Werbeanlagen im Bereich der Hauptstraße” gem. § 84 Abs. 3 Nr. 1 und 2 NBauO wird die Zulässigkeit aller Werbeanlagen an der Hauptstraße beregelt, um diese vor werblicher Überformung, insbesondere durch Großflächenwerbetafeln zu schützen und die Werbung in Einklang mit der Gestaltung der jeweiligen Gebäude zu bringen.

 

Der Entwurf der „Satzung über Werbeanlagen im Bereich der Hauptstraße“ gem. § 84 Abs. 3 Nr. 1 und 2 NBauO hat in der Zeit vom 27. Januar 2020 bis einschließlich 27. Februar 2020 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen sowie der Entwurf der Satzung liegen den Ratsmitgliedern vor. Die Zusammenstellung ist Bestandteil der Hauptniederschrift.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Ratsmitgliedes Krummen nach den beiden vorhandenen Anlagen antwortet Bauamtsleiter Meyer, dass diese Bestandsschutz genießen.