Ein Bürger bedankt sich für die in das Bürgerinformationssystem aufgenommenen Anlagen zu den verschiedenen Bauleitplanungen. Auf der Basis dieser Anlagen zum Top 7 erkundigt er sich nach der Erledigung eines Konfliktpunktes bzgl. Fledermausvorkommen, diese erhebliche Beeinträchtigung sei nach den Unterlagen im nahen Umfeld zu kompensieren. Ihm stelle sich nun die Frage, wo diese Kompensation im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu finden sei, wer das realisiere und welche Kosten entstehen?

 

Bürgermeister Harders erklärt hierzu, dass ein Flächennutzungsplan kein Baurecht begründe. Auf einen Flächennutzungsplan folge, auf diesen aufbauend ein Bebauungsplan, erst dann werde konkret die Kompensation von Beeinträchtigungen aufgegriffen und geregelt.

 

Eine Bürgerin bezieht sich auf den Antrag der CDU zu Top 11 und fragt, warum erst jetzt über eine finanzielle Entlastung der Kindertagesstätteneltern beraten wird. Eine zügige Entlastung wäre doch nötig gewesen. Der Bürgermeister teilt mit, dass durch eine Satzungsänderung, die heute beschlossen werden soll, ein zeitnaher Verzicht auf Gebühren für Zeiträume der Schließung geregelt wird.

Bislang habe die Gemeinde die Gebühren zinslos gestundet. Nach der Satzungsänderung würde auch deren Einziehung unterbleiben.