Die gemäß § 71 VII NKomVG nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Gemeindeentwicklungs- und Bauausschusses sind nach den Vorschriften des NKomVG über die ihnen obliegenden Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG zu belehren.

 

Für den Seniorenbeirat nimmt die Funktion eines beratenden Mitgliedes Herr Wilfried Witt wahr. Sein Vertreter in dieser Funktion ist Herr Hubert Fennen. Herr Witt und Herr Fennen sind anwesend.

 

Beide erhielten mit der Einladung zur Sitzung des Gemeindeentwicklungs- und Bauausschusses einen Auszug aus dem NKomVG über die ihnen obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot).

 

Die vorgeschriebene Pflichtenbelehrung ist damit erfolgt. Eine förmliche Verpflichtung ist nach § 60 NKomVG nicht erforderlich.

 

Bürgermeister Harders begrüßt die neuen beratenden Mitglieder, bedankt sich für die Bereitschaft im Ausschuss mitzuarbeiten und weist nochmals kurz mündlich auf die Pflichten hin.