Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Der Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig,

a) den Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen,

b) den Beschluss über die Zustimmung zum Entwurf und

c) den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs
zu fassen.


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 “Südlich der Kapellenstraße” wird südlich der Kapellenstraße eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung für soziale Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen festgesetzt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 17. Februar 2020 stattgefunden. Ebenfalls wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endete am 28. Februar 2020.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen liegen allen Ratsmitgliedern vor. Herr Meyer erläutert das Verfahren.

 

Ausschussmitglied Janssen erscheint die geplante Fläche für das Vorhaben zu klein. Außerdem fragt er nach, ob die Grünfläche erweiterungsfähig ist.

Herr Meyer erklärt, dass die Fläche für das Vorhaben ausreichend bemessen ist und eine Erweiterung der Grünfläche nicht notwendig erscheint.

 

Herr Tanculski erkundigt sich nach kontaminiertem Boden im beplanten Bereich.

Bürgermeister Harders teilt mit, dass es sich hier um einen sulfatsauren Boden handelt, der bei dieser Maßnahme keine Probleme bereiten wird.

Weiterhin möchte Herr Tanculski wissen, ob auf die Anlieger der Kapellenstraße Straßenausbaubeiträge zu kommen werden.

Bürgermeister Harders antwortet, dass dies nicht der Fall sein wird, so wie der Rat es seinerzeit beschlossen hat.