Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Der Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig

a) den Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und

b) den Satzungsbeschluss

zu fassen.


Mit der “Satzung über Werbeanlagen im Bereich der Hauptstraße” gem. § 84 Abs. 3 Nr. 1 und 2 NBauO wird die Zulässigkeit aller Werbeanlagen an der Hauptstraße beregelt, um diese vor werblicher Überformung, insbesondere durch Großflächenwerbetafeln zu schützen und die Werbung in Einklang mit der Gestaltung der jeweiligen Gebäude zu bringen.

 

Der Entwurf der „Satzung über Werbeanlagen im Bereich der Hauptstraße“ gem. § 84 Abs. 3 Nr. 1 und 2 NBauO hat in der Zeit vom 27. Januar 2020 bis einschließlich 27. Februar 2020 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen sowie der Entwurf der Satzung wurden zur Sitzung nachgereicht und liegen allen Ratsmitgliedern vor. Die Stellungnahmen und der Satzungsentwurf werden von Herrn Meyer erläutert.