Sitzung: 12.12.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Rat beschließt einstimmig, die Spende der Volksbank Westrhauderfehn eG in Höhe von 750,00 € anzunehmen.
Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.
Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und
angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt
werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck
gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.
Folgende Spende soll angenommen werden:
Die Volksbank Westrhauderfehn eG möchte der Freiwilligen Feuerwehr
Ostrhauderfehn aus der Gewinnsparaktion 2019 für die Anschaffung von
Ausrüstungsgegenständen für den Dienstbetrieb und Ausbildung 750,00 € spenden.
Eine Ratsvorlage ist erforderlich, da in diesem Jahr bereits weitere Spenden dieses Geldgebers erfolgten und dadurch die Zuständigkeit des Rates gegeben ist.