Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat beschließt einstimmig, die Spende der Volksbank Westrhauderfehn eG in Höhe von 750,00 € anzunehmen.


Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Folgende Spende soll angenommen werden:

 

Die Volksbank Westrhauderfehn eG möchte der Freiwilligen Feuerwehr Ostrhauderfehn aus der Gewinnsparaktion 2019 für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen für den Dienstbetrieb und Ausbildung 750,00 € spenden.

 

Eine Ratsvorlage ist erforderlich, da in diesem Jahr bereits weitere Spenden dieses Geldgebers erfolgten und dadurch die Zuständigkeit des Rates gegeben ist.