Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Ratsmitglied Tanculski bemängelt, dass der Bürgermeister einen von ihm gestellten Antrag nicht auf die Tagesordnung genommen habe. Es handelt sich um seine formelle und materielle Beanstandung des Ratsbeschlusses in Sachen Wreesmann, Aldi und Gemeinde vom 12.11.2019.

 

Er argumentiert und begründet mit verschiedenen Rechtsquellen, dass der genannte Ratsbeschluss nichtig ist und fordert die Aufnahme des Punktes “Formelle und materielle Beanstandung …” auf die Tagesordnung.

 

Bürgermeister Harders zitiert den § 5 III der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Ostrhauderfehn, wonach Anträge auf Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen in die Tagesordnung nur aufgenommen werden dürfen, wenn der VA einen entsprechenden Beschluss gefasst oder die Beschlussfassung des Rates mehr als 12 Monate zurückliegt. Beides sei hier nicht gegeben, also dürfe er den Punkt gar nicht auf die Tagesordnung nehmen.

 

Herr Harders stellt dem Ratsmitglied anheim, sich doch an die Kommunalaufsicht zu wenden. Die habe zu entscheiden, ob ein Beschluss formell oder materiell beanstandet werden muss.

 

Die unveränderte Tagesordnung wird anschließend wie vorgelegt mit Mehrheit bei einer Gegenstimme ohne Stimmenthaltungen beschlossen.