Der Rat beschließt
a) einstimmig bei einer Stimmenthaltung über die Berufung des Herrn Hartmut
Kutschki als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales und Ehrenamt,
sowie der Verhinderungsvertretung durch Heinz-Hermann Prahm
b) einstimmig über die Berufung des Herrn Wilfried Witt als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bauen, sowie der Verhinderungsvertretung durch Hubert Fennen
und stellt die geänderte Besetzung der genannten Fachausschüsse bezüglich der ratsfremden Mitglieder fest.
Gemäß § 71 VII NKomVG kann der Rat beschließen, dass neben Abgeordneten andere Personen, z.B. Mitglieder von kommunalen Beiräten, Mitglieder der Fachausschüsse werden. Diese Personen haben kein Stimmrecht.
a) Lt.
Richtlinie des Rates für die Bildung und Arbeit des Seniorenbeirates der
Gemeinde Ostrhauderfehn, § 2 Nr. 3 Satz 1, nimmt der Vorsitzende des
Seniorenbeirates als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Ausschusses für
Soziales und Ehrenamt teil.
Diese beratende Mitgliedschaft fällt kraft Amtes an Herrn Hartmut Kutschki.
Als Verhinderungsvertretung beschloss der Seniorenbeirat in seiner
konstituierenden Sitzung, Herrn Heinz-Hermann Prahm zu benennen
b) Lt.
Richtlinie des Rates für die Bildung und Arbeit des Seniorenbeirates der
Gemeinde Ostrhauderfehn, § 2 Nr. 3 Satz 3, nimmt ein zu benennendes Mitglied
des Seniorenbeirates als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Ausschusses
für Gemeindeentwicklung und Bauen teil. Eine Verhinderungsvertretung ist zu
bestimmen.
Der Seniorenbeirat beschloss in seiner konstituierenden Sitzung, Herrn Wilfried
Witt als beratendes Mitglied im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bauen zu
benennen.
Als Verhinderungsvertretung wurde Herr Hubert Fennen bestimmt.