Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Rat beschließt bei einer Gegenstimme ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit Nachtragshaushaltsplan nebst Stellenplan, sowie den weiteren Anlagen und Bestandteilen.


Ein Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem Nachtragshaushaltsplan 2019 sowie der Stellenplan wurden für die Ratsmitglieder im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Frau de Boer verliest die 1. Nachtragshaushaltssatzung und geht auf den Vorbericht, in dem die wesentlichen Veränderungen dargestellt sind, ein.

 

Der Nachtragshaushalt ist im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt ausgeglichen.

 

Der Ergebnishaushalt hat nun ein Volumen von 15.870.000 €. Er schließt mit einem verringerten Überschuss in Höhe von 16.400 € ab. Im Gesamtergebnis ist durch die veranschlagten außerordentlichen Erträge von 174.400 € ein Überschuss von 190.800 € ausgewiesen.

 

Der Gesamtfinanzhaushalt hat nun ein Volumen von 17.699.300 €.

 

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird um 651.800 € verringert und damit auf 2.186.200 € neu festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt, Die Steuerhebesätze sowie der Höchstbetrag der Liquiditätskredite werden nicht geändert.

 

Auf die Nachfrage des Ratsmitgliedes Tanculski, wo die Ursachen für die fehlenden Gewerbesteuereinnahmen liegen, antwortet Frau der Boer, dass die Steuermessbeträge durch das Finanzamt festgesetzt werden und die Gemeinde auf Betriebsinterna keine Einblicke hat, somit auch nicht nachverfolgen kann, aus welchen innerbetrieblichen Gründen sich Verringerungen der Gewerbesteuer ergeben.

 

Schwankungen des Gewerbesteueraufkommens führen sich auf Niedrigerveranlagungen, Rückerstattungen oder Nachveranlagungen zurück.