Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Rat beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme ohne Stimmenthaltungen die in überarbeiteter Form vorgelegte Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan nebst Stellenplan, Anlagen und Bestandteilen wie am 26.November 2019 im Ratsinformationssystem eingestellt und in der Sitzung von Frau de Boer vorgetragen und erläutert.


Ein erster Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan wurde den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Sitzung des Finanzausschusses zur Verfügung gestellt. Es wurde mitgeteilt, der Haushaltsplan 2020 sei der erste Haushaltsplan seit vielen Jahren, der komplett nicht ausgeglichen werden könne.

Frau de Boer erklärt, dass zu der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 18. November eine Alternativberechnung aufgestellt wurde, nach der dann doch noch ein Ausgleich erzielt werden konnte, indem man eine Erhöhung der Grundsteuern A und B auf jeweils 350 v.H. (Mehreinnahmen ca. 82 T€) sowie eine Verminderung der Straßenunterhaltungsaufwendungen um 120 T€ zu Grunde legte.

 

Kurz nach der Sitzung des VA lagen jedoch die neuen vorläufigen Finanzausgleichszahlen vor, die eine neue Haushaltsplanung ohne Erhöhung der Grundsteuern und ohne Verminderung des Ansatzes für die Straßenunterhaltung ermöglichten. Frau de Boer erläutert, dass, wenn man diese Zahlen für den Haushalt 2020 zugrunde legt, der Ergebnishaushalt zwar noch unausgeglichen ist, aber nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften als ausgeglichen gelten kann.

 

Die überarbeitete Haushaltssatzung mit Plan, Anlagen und Bestandteilen wurde kurzfristig den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Im Ertragshaushalt werden Erträge in Höhe von 16.386.200 € erwartet. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 16.640.800 €, somit fehlen im ordentlichen Ergebnishaushalt 254.600 € zum Haushaltsausgleich. Es werden zudem außerordentliche Erträge in Höhe von 180.000 € aus dem Verkauf von Baugrundstücken erwartet. Damit beträgt das Jahresergebnis - 74.600 €.

 

Der Finanzhaushalt schließt im Bereich der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem positiven Saldo von 511.800 € ab. Mit diesem Überschuss kann die erwartete Tilgung von Darlehen in Höhe von 490.000 € geleistet werden. Darüber hinaus verbleiben aber nur 21.800 € für Investitionen.

 

Nach § 110 Abs. 4 ff NKomVG gilt:

(4) 1 Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. 2 Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. 3 Daneben sind die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen.

 

(5) 1 Die Verpflichtung nach Absatz 4 Sätze 1 und 2 gilt als erfüllt, wenn

1. voraussichtliche Fehlbeträge im ordentlichen und im außerordentlichen Ergebnis mit Überschussrücklagen (§ 123 Abs. 1 Satz 1) verrechnet werden können oder ein voraussichtlicher Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit Überschüssen im außerordentlichen Ergebnis oder ein voraussichtlicher Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis mit Überschüssen im ordentlichen Ergebnis gedeckt werden kann oder

2. nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die vorgetragenen Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr ausgeglichen werden können. …

(8) 1 Die Kommune hat ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann oder eine Überschuldung abgebaut oder eine drohende Überschuldung abgewendet werden muss.
2 In dem Haushaltssicherungskonzept ist festzulegen,

1. innerhalb welcher Zeiträume der Haushaltsausgleich sowie die Beseitigung der Überschuldung oder der drohenden Überschuldung erreicht,

2. wie der im Haushaltsplan ausgewiesene Fehlbetrag und die Verschuldung abgebaut und

3. wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages und einer zusätzlichen Verschuldung vermieden werden sollen. 3 Das Haushaltssicherungskonzept ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen. 4 Ist nach Satz 1 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und war dies bereits für das Vorjahr der Fall, so ist über den Erfolg der Haushaltssicherungsmaßnahmen ein Haushaltssicherungsbericht beizufügen. 5 Auf Anforderung der Kommunalaufsichtsbehörde hat die für die Rechnungsprüfung zuständige Stelle zu dem Haushaltssicherungsbericht Stellung zu nehmen.

 

Nach der Bilanz 2018 zum 31.12.2018 beträgt die Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses 2.379.177,03 €, so dass nach § 110 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG der Haushalt als ausgeglichen gilt.

 

Die Haushaltssatzung wird von Frau de Boer mit den neuen Summen vorgetragen:

 

Im Ertragshaushalt werden ordentliche Erträge in Höhe von 16.386.200 € sowie außerordentliche Erträge von 180.000 € erwartet. Dem gegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 16.640.800 €.

Der Finanzhaushalt schließt mit je 21.201.900 € im Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen und somit ausgeglichen ab.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen wird auf 4.031.900 € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt und der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.540.000 € festgesetzt. Die Steuerhebesätze werden nicht geändert.

 

Anschließend erläutert Frau de Boer den neu vorgelegten Haushaltsentwurf mit den überarbeiteten Ansätzen, führt aus, dass ein großer Teil der Kostensteigerungen auf die Kosten für die Kinderbetreuung entfallen, und berichtet zu den in den Haushalt 2020 aufgenommenen Investitionen gemäß dem Vorbericht.

 

Ebenfalls entsprechend dem Inhalt des Vorberichts geht sie anhand von Schaubildern auf die Entwicklung des Steueraufkommens in den vergangenen Jahren sowie der Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen ein. Ausführungen macht sie auch zur Entwicklung der von der Gemeinde zu zahlenden Umlagen. Abschließend erläutert sie noch die Entwicklung der Schulden und des Schuldienstes (Tilgung und Zinsen) und erklärt, dass sich das Verhältnis von Zinsen zu Tilgung stark zu Gunsten der Tilgung verschoben hat.

 

Fraktionsvorsitzende ter Veen erkundigt sich nach den Ursachen für die erhebliche Kostensteigerung bei dem Projekt “Alte Näherei”. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass diese zum Teil darauf zurückzuführen sind, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung des Zuschusses im Jahr 2016 die Summe von 1 Mio. € realistisch war. Erst im Juni 2019 sei jedoch der Bewilligungsbescheid im Rahmen der 250-Jahre-Feierlichkeiten erteilt worden. Somit würden hier schon die allgemeinen Kostensteigerungen auf dem Bausektor von jährlich 4 – 5 % voll durchschlagen und einen Großteil der benötigten zusätzlichen Mittel begründen. Hier handelt es sich um einen Kostenrahmen von ca. 150 – 200 T€. Einen weiteren Grund für den Mehrbedarf bei dem Projekt erklärt er mit den erst in jüngerer Zeit aufgedeckten zusätzlich erforderlichen Arbeiten an der vorhandenen Bausubstanz (Erneuerung des abgängigen Daches) des alten Schulgebäudes. Arbeiten im Bestand bedingen erfahrungsgemäß weitere Substanz erhaltende oder erneuernde Maßnahmen, die sehr kostenintensiv sind. Hierüber sei der VA jeweils informiert worden, bzw. habe diese zusätzlichen Maßnahmen beschlossen. Nicht zuletzt führt der Bürgermeister die Steigerung der Kosten auf im Umfeld der Halle vorhandenen Bodenartefakte zurück, die bei der anfänglichen Kostenermittlung nicht bekannt waren. So wurde z.B. eine Regenwasserzisterne im Rahmen der Planierungsarbeiten entdeckt, die ausgebaut und entsorgt werden musste und wo entsprechende Verfüllungen vorgenommen werden mussten.

 

Ratsmitglied Tanculski bemängelt, dass Mehrkosten bei Baumaßnahmen Thema einer Sitzung des Gemeindeentwicklungs- und Bauausschusses hätten sein müssen und dass hierfür ein Ratsbeschluss erforderlich sei. Des Weiteren geht er auf die Ansätze zu Planungskosten, Erlösen aus Grundstücksverkäufen und die Mehrkosten für die Feuerwehrhäuser ein und fragt, woher das ganze Geld kommen soll.

 

Bürgermeister Harders weist den Vorwurf des Ratsmitgliedes Tanculski, die Gremien über die Mehrkosten im Unklaren gelassen zu haben, zurück. Auftragsvergaben würden regelmäßig im Verwaltungsausschuss beschlossen.

 

Fraktionsvorsitzender Ertwiens-Buchwald dankt für die Vorlage des nun doch noch ausgeglichenen Haushaltes. Aber auch er merkt an, dass die Kostenentwicklung des neuen Hauses der Vereine ihm zu denken gegeben habe. Er weist auf die Kostenentwicklung bei der Maßnahme Grundschule Holtermoor hin und auf den ursprünglichen Beschluss, der für die Maßnahme Vereinsheim 1 Mio. € Kosten vorsah. Er mahnt an, die Kosten im Rahmen zu halten.

 

Ratsmitglied Bolland weist darauf hin, dass für das Vereinsheim auch von den beteiligten Vereinen noch viel Arbeit geleistet werden muss. Des Weiteren führt er aus, das es ihm in der Seele weh tue, wenn er das (im Rahmen dessen Wortbeitrages geäußerte) schlechte Urteil des Ratsmitgliedes Tanculski über die in der Verwaltung tätigen Fachleute und Mitarbeiter hören muss. Er erklärt, dass diese Personen Fachleute sind und eine seiner Ansicht nach hervorragende Arbeit leisten. Insbesondere auch für die nachfolgenden Generationen in Anbetracht der vorgenommen Finanzierungen über extreme niedrige Zinsen mit 0,35 % über 30 Jahre.

Herr Bolland lobt die gute Zusammenarbeit der Gruppen und Fraktionen im Rat, mit überwiegend einmütigen Beschlussfassungen. Er schließt das Ratsmitglied Tanculski jedoch von diesem Lob aus.

 

Zum Thema Kinderbetreuung führt Herr Bolland aus, dass diese eine Aufgabe der Landkreise ist, nicht der Gemeinden.

 

Gruppensprecher Krummen teilt mit, der Haushalt 2020 habe ihm, wie sicher auch vielen anderen Ratsmitgliedern einige schlaflose Nächte bereitet. Immer wieder seien die Ansätze neu berechnet und diskutiert worden, um eine tragbare Lösung zu finden. Zum Vereinsheim unterstützt er es, dass ein Zuschuss in Höhe von 500 T€ nach Ostrhauderfehn geholt worden ist. Es sei sehr wichtig, die örtlichen Vereine zu unterstützen und entsprechende Räumlichkeiten vorzuhalten. In der Nachbargemeinde hätten, wie der Presse zu entnehmen war, Vereine große Probleme, eine adäquate Unterkunft zu finden.

Seit mehreren Jahren bemühe sich die Gemeinde Ostrhauderfehn unter Inanspruchnahme erheblicher Zuschüsse darum, den Vereinen eine neue Heimat zu bieten und zudem noch ein ebenfalls erheblich bezuschusstes Dorfgemeinschaftshaus einzurichten.

 

Fraktionsvorsitzende ter Veen weist auf den großen Diskussionsbedarf in ihrer Fraktion hin, der sich nach Vorlage der ersten Version des Haushalts 2020 ergeben habe. Man habe sich in den Entwurf rein lesen müssen. Bei Nachfragen sei Frau de Boer aber immer zu ergänzenden und klärenden Auskünften bereit gewesen.

 

Frau ter Veen regt an, regelmäßige den Haushaltsplan und die haushaltsmäßige Entwicklung begleitende Zusammenkünfte mit verschiedenen Ratsmitgliedern aus den Fraktionen und Gruppen (2-3 Sitzungen) durchzuführen.

 

Ratsmitglied Revens erkundigt sich nach den Reparaturkosten für die Straßenbeleuchtung, dieser Ansatz erscheint ihm sehr hoch. Nach ihm zugetragenen Ermittlungen würde die Straßenbeleuchtung an 69 Tagen im Jahr über Tag in Betrieb sein. Diese Zahl kann vom Bürgermeister nicht bestätigt werden. Er weist jedoch darauf hin, dass bei Reparaturarbeiten, die natürlich über Tag erledigt werden, die gesamte Beleuchtung zur Erprobung der Funktion eingeschaltet sein müsse. Streckenweise sei ein Einschalten nur unter großem Aufwand möglich. Fraktionsvorsitzender Ertwiens-Buchwald erhofft sich eine Besserung des Problems durch die bereits begonnene Umstellung auf LED-Leuchtmittel, auch vor dem Hintergrund des allgegenwärtigen Klimawandels.

 

Hierzu erklärt Herr Meyer vom Bauamt der Gemeinde, dass Neuanlagen der Straßenbeleuchtung ausschließlich auf LED Basis erfolgen.

 

Bürgermeister Harders dankt dem Ratsmitglied Bolland für seine Worte zum Thema Personal. Er verbittet sich gegenüber dem Ratsmitglied Tanculski weitere negative Äußerungen über die Qualität der Arbeit des Rathauspersonals. Die Mitarbeiter würden hervorragendes leisten. Wenn Herr Tanculski mehr von der Verwaltung erwarte, sollte er sich z.B. dafür einsetzen, dass die Verwaltung einen Diplom-Ingenieur einstellen kann. Pauschales Herabqualifizieren des Personals wird er nicht hinnehmen.