Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat beschließt einstimmig, die vorstehend genannten Spenden des Freundeskreises der Grundschule Holtermoor e. V. in Höhe von insgesamt 6.082,90 € anzunehmen.


Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25a Abs. 2 der Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung ist über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen zu entscheiden.

 

Danach dürfen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sachleistungen) zur Erfüllung der Aufgaben eingeworben und angenommen oder an Dritte zur Wahrnehmung eines öffentlichen Zwecks vermittelt werden. In einem jährlichen Bericht sind außerdem Geber, Zuwendungen und Zweck gegenüber der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

 

Folgende Spenden des Freundeskreises der Grundschule Holtermoor e. V. sollen angenommen werden:

 

1

Spielsachen für Pausenspiele und Betreuung

963,08 €

2

2 Waldhäuser aus Holz für den Schulwald

3.828,23 €

3

Federwippe “Kuh” für den Schulhof

458,00 €

4

Geschirr für Schulveranstaltungen

833,59 €

 

 

6.082,90 €