Beschluss: einstimmig empfohlen

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig den Beschluss der Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan nebst Stellenplan, Anlagen und Bestandteilen wie vorgelegt.

 


Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan wurde den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Der Haushaltsplan 2020 ist der erste Haushaltsplan seit vielen Jahren, der nicht ausgeglichen werden kann.

Im Ertragshaushalt werden Erträge in Höhe von 16.020.800 € erwartet. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 16.497.800 €, somit fehlen im ordentlichen Ergebnishaushalt 477.000 € zum Haushaltsausgleich. Es werden zudem außerordentliche Erträge in Höhe von 180.000 € aus dem Verkauf von Baugrundstücken erwartet. Damit beträgt das Jahresergebnis -297.000 €.


Der Finanzhaushalt schließt im Bereich der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem positiven Saldo von 289.400 € ab. Dieser Überschuss reicht jedoch nicht aus, um die Tilgung von Darlehen in Höhe von 490.000 € zu leisten.

 

Nach der Bilanz 2018 zum 31.12.2018 beträgt die Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses 2.379.177,03 €, so dass nach § 110 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG der Haushalt als ausgeglichen gilt. Auch in den kommenden Jahren kann ein kleiner Fehlbetrag noch ausgeglichen werden.

 

Jedoch sollte schnellstmöglich ein Ausgleich im laufenden Ergebnishaushalt erzielt werden.

 

Für das kommende Jahr ist dann ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, da auch weiterhin Darlehnsaufnahmen erforderlich sein werden.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen wird auf 4.053.700 € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt und der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.670.000 € festgesetzt. Die Hebesätze werden nicht geändert.

 

Frau de Boer weist darauf hin, dass der Haushalt 2020 nicht ausgeglichen ist. Er stellt vielmehr eine Arbeits- und Beratungsgrundlage dar. Auch der Vorbericht sei noch nicht in der endgültigen Fassung. Die erforderlichen Anlagen würden zu gegebener Zeit auf der Grundlage endgültiger Zahlen erstellt.

 

Frau de Boer trägt die Haushaltssatzung vor und geht auf ihre Ausführungen zum Haushaltsausgleich in dem den Ratsmitgliedern vorliegenden Vorbericht ein.

 

Ausführlich geht sie auf die Möglichkeiten ein, die Erträge und Aufwendungen kritisch zu betrachten:

 

Im Einzelnen geht sie auf die Möglichkeiten zur Erzielung höherer Einnahmen in den Bereichen Steuern, Gebühren und Mieten ein. Anschließend erörtert sie die freiwilligen Leistungen der Gemeinde. Auf der Aufwendungsseite führt sie mögliche Einsparungen im Bereich der Unterhaltung des Vermögens der Gemeinde an. Sie führt aus, dass sich der Bereich Kinderbetreuung zu einem der größten Ausgabeposten entwickelt hat. Ferner spricht sie die gestiegenen Personalkosten und die Entwicklung der Kreditermächtigungen und tatsächlichen Aufnahmen an und nennt hierzu Zahlen.

 

Die wesentlichen Ansätze sind im Vorbericht dargestellt und werden von Frau de Boer im Einzelnen erläutert.

 

Abschließend geht Frau de Boer noch auf den inzwischen fertiggestellten Stellenplan ein.

 

In der anschließenden Aussprache erkundigt sich Ratsmitglied Groote nach der Höhe der Hebesätze anderer Kommunen im Kreisvergleich und Niedersachsenweit. Frau de Boer erläutert hierzu, dass die Gemeinde Ostrhauderfehn auf Kreisebene im Schnitt liegt, Niedersachsenweit etwas unter dem Durchschnitt.

 

Frau Groote stellt fest, dass die Aufwendungen für die Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren der Tabelle im Vorbericht zufolge sehr stark gestiegen sind. Trotzdem halte sie die Regelung, dass Eltern für Kinder ab 3 Jahren keine Kindergartengebühren zahlen müssen als Entlastung der Familien mit Kindern grundsätzlich für gut.

 

Auf ihre Frage, wie sich die Zahl 3,115 Mio € der laufenden Ausgaben 2020 an Kinderbetreuungskosten zusammensetzt, antwortet Frau de Boer, dass dieses zum überwiegenden Teil reine Personalkosten der örtlichen Kindergärten, darunter auch die lfd. Zuschüsse an die KiTa der evangelischen Kirche, sind, ferner zu einem großen Teil auch Abschreibungen. Allein die eigenen Personalkosten für die Kinderbetreuung beliefen sich auf rund 1,5 Mio € im Jahre 2018.

 

Die erhebliche Steigerung der Kinderbetreuungskosten ergebe sich aus den vielen Vorgaben, die Kindertageseinrichtungen bezüglich ihrer Personalausstattung zu erfüllen haben. Allein eine Krippe mit einer Betreuungsquote von 3 Erzieherinnen für 15 Kinder erzeuge sehr hohe Personalkosten. Die Zuschüsse des Landes würden auch nur unter Einhaltung exakter Vorschriften gewährt, für viele Mitarbeiter müsse die Gemeinde die Kosten selber tragen.

 

Auf die Frage des Ratsmitgliedes Frau Groote wo die 58 %ige Zahlung des Landes im Haushalt zu finden sei, wird ihr geantwortet, dass dieses im Einzelnen im Haushalt nicht dargestellt wird. Hier müsse man im Buchungssystem nachschauen, da es sich um eine Sammelposition handelt. Im Haushalt würde das nicht detailliert dargestellt.

 

Anschließend fragt Frau Groote nach Tendenzen, mehr Kostenerstattungen vom Land zu bekommen.

 

Hierzu antwortet der Bürgermeister, dass die Erstattungen des Landes bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten abdecken, die bei den Gemeinden entstehen. 58 % zahle das Land auch nur für “erforderliches” Personal. Eine Jugendhilfe 1 : 1 werde nicht erreicht und sei immer nur für ein Jahr mühsam mit dem Landkreis auszuhandeln.

 

Er führt aus, dass durch die generelle Beitragsfreiheit auch reiche Familien unterstützt werden. Das halte er für nicht richtig. Aber man könne das Rad jetzt nicht zurückdrehen. Die Kommunen sind im Endeffekt die Leidtragenden.

 

Auch von der sogenannten VW Milliarde sei bei den Gemeinden bis heute nichts angekommen.

 

Wenn die Kommunen jetzt die Vereinbarung wegen der Kindergärten mit dem Landkreis kündigen würden, holte sich der Landkreis die für den Kreis entstehenden Mehrkosten von den Gemeinden über die Kreisumlage zurück. Die Gemeinden hätten dann aber nichts mehr mit dem Land zu tun, sondern der Landkreis. Bürgermeister Harders führt aus, dass seinerzeit, als die Vereinbarung Jugendhilfe geschlossen wurde, die Ausgaben im Vergleich zu heute extrem gering waren. Auch lagen seinerzeit die Qualitätsansprüche an die Kinderbetreuung längst nicht so hoch. Er stellt fest, dass die Gemeinden das heute nicht mehr leisten können.

 

Auf die Nachfrage von Frau Groote, welche Konsequenz es hätte, wenn die Gemeinde die Kinderbetreuung an den Landkreis zurückgeben würden antwortet der Bürgermeister, dass der Landkreis dann das Personal übernehmen würde. Die vorhandenen Gebäude könnte der Landkreis pachten, damit sie nicht leerstehen. Die Gemeinden hätten aber auch die Möglichkeit, diese Gebäude selber zu nutzen. Letztendlich wäre der Landkreis wieder in der Pflicht, nicht mehr die Gemeinden.

 

Anschließend erkundigt sich Ratsmitglied Behrens nach den anstehenden Erneuerungen an Bushaltestellen und wo sich diese befinden und wann Mittel für die Flurbereinigung Langholt und den Spielplatz im Wohngebiet Langholt in den Haushaltsplan aufgenommen werden. Abschließend stellt er fest, dass ein Anheben der Steuerhebesätze ja wohl die letzte Möglichkeit darstelle, Mehreinnahmen zu erzielen.

 

Die Nachfrage des Ausschussmitgliedes Beck nach dem Grund für die Erhöhung der Kosten für die alte Näherei auf nun 1,5 Mio. € beantwortet der Bürgermeister mit erheblichen Preissteigerungen im Baugewerbe in den vergangenen Jahren seit 2016 und Anforderungen der Baugenehmigungsbehörde an Bauausführung und -sicherheit. Bauen im Gebäudebestand erfordere meist sehr viel höheren Aufwand als im Zeitpunkt der Planung geschätzt.

 

Auf einen starken Anstieg des Haushaltsansatzes bezieht sich auch die Anfrage des Ausschussmitgliedes Marks wegen der Sanierung des Idaseegebäudes.

Hier stieg der Ansatz von 350 T€ auf 420 T€. Frau de Boer begründet dieses damit, dass man seinerzeit nicht mit einer öffentlichen Bezuschussung gerechnet habe. Nun sei man aber nach der Gewährung eines Zuschusses in der Lage bei gleichbleibendem Aufwand mehr zu investieren und diese Möglichkeit wolle man wahrnehmen.