a) Ein Anlieger der Straße Idafehn-Süd, dessen Grundstück an besagtem Feldweg angrenzt äußert emotional seine Befürchtungen, die von einem Torftransport ausgehen. Das Nachbargebäude stünde direkt auf der Grenze. Er befürchtet, dass nach Ablauf der Abbauzeit die Häuser beschädigt sind. Er appelliert an die Fraktionen im Rat sich um die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger zu kümmern. Die Bürger seien betroffen, egal, wann ein Antrag auf Torfabbau gestellt wird.

 

Ein weiterer Anlieger der Straße Idafehn-Süd teilt mit, er fände es gut, wenn der Antrag Tanculski in der nächsten Sitzung des Rates beschlossen würde.

 

Ein Bürger signalisiert Verständnis für die Sorgen der Bürger, noch sei aber nichts geschehen.

 

Eine Bürgerin äußert, dass sie es gut finden würde, wenn die Gemeinde in einer abzugebenden Stellungnahme Torfabbau als klimaschädigend bezeichnen würde.

 

Von einem weiteren Bürger wird auf die Ratssitzung im Saterland eingegangen, wo sich der Rat gegen Torfabbau ausgesprochen habe. Er appelliert an den Ostrhauderfehner Rat, in einem ähnlichen Fall ebenfalls dagegen zu sein.

 

Bauamtsleiter Meyer stellt klar, dass Anfang 2017 ein Ingenieurbüro die grobe Absicht eines Torfabbaues mit einer möglichen Abfuhr über die K73 mitgeteilt habe. Der Verwaltungsausschuss habe sich damit befasst und entsprechend Beschluss gefasst, nicht der Bürgermeister. In der Stellungnahme habe man sich seinerzeit zu vielen verschiedenen Sachverhalten geäußert. So zum Beispiel wurde ausdrücklich mitgeteilt, dass keine unzulässigen Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohngrundstücke stattfinden dürfen. Mehr konnte die Gemeinde zu dem damaligen Zeitpunkt nicht sagen. Es ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, sollten die Planungen konkret werden. Dann haben die Bürger und die Gemeinde die Möglichkeit sich dazu zu äußern und Stellungnahmen abzugeben. Der Landkreis Cloppenburg obliege es dann, hierüber zu entscheiden und gegebenenfalls entsprechende Gutachten beizubringen.

 

Bürgermeister Harders teilt mit, dass die Gemeinde Ostrhauderfehn nicht der Entscheidungsträger in dieser Angelegenheit sei. Bezüglich der Befürchtung von Schäden an den Gebäuden schlägt er den Anliegern vor, im Verfahren, so es den angelaufen sei, eine Beweissicherung zu beantragen.

 

Auf seine Meinung zum Klimaschutz angesprochen teilt er mit, diese tue hier nichts zur Sache. Man habe gesetzliche Vorgaben, die eingehalten und befolgt werden müssen. Wenn die Gemeinde Saterland sich vom Torfabbau distanziere könne sie das gerne tun und dieses dem Landkreis Cloppenburg mitteilen. Mehr könne aber auch sie nicht. Abschließend teilt er noch mit, dass die Gemeinde Ostrhauderfehn ihr Bestehen dem Torfabbau verdankt.

 

b) Ein anwesender Bürger teilt mit, die Stolzstraße sollte nicht Durchgangsstraße werden. Hierzu erklärt der Bürgermeister, die Zufahrt Hauptstraße zum Kindergarten werde eine Einbahnstraße mit Ausfahrt zur 1. Südwieke und zur Stolzstraße. Der genaue Verlauf stehe noch nicht fest. Von dem Bürger wird weiterhin mitgeteilt, dass in der Zeit der Sperrung der Hauptstraße verstärkt versucht wurde, die Stolzstraße als Umgehung zu nutzen. Er befürchte verstärkten Durchgangsverkehr, wenn die Planungen verwirklicht werden. Viele nutzen die Stolzstraße auch zu Fuß, um zum Kindergarten zu gelangen.