Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Rat beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern.


Bürgermeister Harders erläutert, dass es in den letzten Jahren immer wieder Probleme mit dem Abbrennen von Osterfeuern gegeben habe. Oftmals wurden die Osterfeuer bei der Gemeinde überhaupt nicht angezeigt. Daher waren die verantwortlichen Personen nicht bekannt. Eine Kontrolle dieser Osterfeuer war daher nicht möglich. Erst wenn es zu Problemen gekommen ist (z. B. bei Beeinträchtigungen der Nachbarn), erlangte die Gemeinde Kenntnis. Außerdem fehlte es häufig an einer konkreten Rechtsgrundlage, um im Einzelfall einschreiten zu können. Die Erfahrungen in anderen Gemeinden mit einer eindeutigen Regelung bezüglich der Anzeige von Osterfeuern und der verantwortlichen Person sowie der Vorgaben zum Abbrennen waren durchweg positiv.

 

Bürgermeister Harders erläutert den Verordnungstext sowie die Anlage. Diese sind Bestandteil der Hauptniederschrift.