Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat stellt einstimmig den Sitzverlust von Ratsmitglied Werner Coordes durch Verlust der Wählbarkeit (Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde) fest.


Ratsmitglied Werner Coordes hat seinen Wohnsitz zum 03.07.2019 in eine andere Gemeinde verlegt.

 

Dies hat zur Folge, dass Herr Coordes gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht mehr für den Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn wählbar ist und somit seinen Sitz im Rat verliert.