Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Festlegung einer Strategie für die Errichtung von Kindertagesstätten in 6 Einzelbeschlüssen.


Für die zukünftige Planung der Errichtung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Ostrhauderfehn soll eine eindeutige Beschlusslage herbeigeführt werden.

 

Bürgermeister Harders erläutert die veränderten Rahmenbedingungen seit dem Ratsbeschluss vom 14. März 2018 der lautete: “Bau einer Kindertagesstätte mit jeweils drei Krippen- und Kindergartengruppen am Standort Holterfehn als kommunale Kindertagesstätte, die Übernahme der zwei Kindergartengruppen aus dem Kindergarten an der Hauptstraße (vorne) in die neue Kindertagesstätte, den Abriss des Elterncafés, den Abriss des Gebäudes “Lüttje Stöppkes” und die Unterbringung der “Lüttjen Stöppkes” und des Elterncafés im ehemaligen Kindergarten vorne und das Bebauungsplanverfahren wieder aufzunehmen.”

 

Er führt aus, dass an dem beabsichtigten Standort einer Kindertagesstätte an der Kapellenstraße sich Probleme mit dem Baugrund gezeigt haben, die einen Bodenaustausch / eine Auskofferung erforderlich machen.

 

Weiterhin gibt er zu b edenken, dass es Probleme geben wird aus dem zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommen auf Schulstraße und Kapellenstraße, die auch daraus resultieren, dass im Nordbereich der Gemeinde keine ausreichende Kinderzahl für drei Krippen- und drei Kindergartengruppen vorhanden ist.

 

Er teilt mit, dass Gespräche mit dem Eigentümer der Fläche 1. Südwieke 6 stattgefunden haben, in welchem Rahmenbedingungen zur Übertragung der betreffenden Flächen an der 1. Südwieke und der Hauptstraße 55/57 vereinbart wurden, um eine weitere Zuwegung zum Kindergarten Farbenwelt und der Kinderkrippe „Wüppsteertjes“ herzustellen. Außerdem stellt sich durch die geänderte Situation nunmehr die Frage, an welchem Standort eine Kindertagesstätte zu welcher Größe gebaut werden soll.

 

Abschließend geht Herr Harders noch auf den Kindertagesstättenbedarfsplan ein, der noch weitere einzurichtende Gruppen ausweist und auch auf das geänderte Anmeldeverhalten der Eltern bezüglich der Einschulungen ein.

 

Bürgermeister Harders teilt mit, dass eine Strategie zur Errichtung von Kindertagesstätten in der Gemeinde Ostrhauderfehn eingehend in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26. August 2019 beraten wurde und in folgender Beschlussempfehlung mündete:

 

„Zustimmung zur Errichtung von Kindertagestätten in der Gemeinde Ostrhauderfehn mit folgenden Rahmenbedingungen:


1. Bau einer Kindertagesstätte an der Kapellenstraße und Idafehn-Mitte mit jeweils zwei Krippen- und Kindergartengruppen in Modulbauweise, d. h. jederzeit erweiterbar.

2. Herstellung einer Anbindung an das Areal Kinderkrippe und Kindergarten Hauptstraße über die 1. Südwieke und Stolzstraße.

3. Vorbehalt der Nutzung der verbleibenden Fläche an der 1. Südwieke.

4. Wertausgleich für Grund und Boden 1. Südwieke/Hauptstraße entfällt. 


5. Abrisskosten für die Gebäude Hauptstraße 55/57 übernimmt der Investor.


6. Ausgleichszahlung für die Gebäude Hauptstraße 55/57 an die Gemeinde Ostrhauderfehn in Höhe von 400.000,00 € durch den Investor.”

 

Bürgermeister Harders bittet um eine Mitteilung aus dem Rat wie nun weiterverfahren werden soll, Einzelberatung- und abstimmung oder Beratung und Abstimmung der 6 Punkte en bloc? Dieses sei auch bezüglich des Mitwirkungsverbotes eines Ratsmitgliedes wichtig.

 

Auf eine Nachfrage des Ratsmitgliedes Buss nach dem Umfang des Bodenaustausches im Werte von 400 T€ den der Bürgermeister zu Beginn der Beratung ansprach antwortet dieser, dass sich der Betrag auf die Fläche von KiTa und angrenzender geplanter Siedlung beziehe. Alternativ könnte hier mit biegesteifen Platten gearbeitet werden. Der Boden im Suchbereich korrodiere bei Kontakt mit Beton und müsse ausgetauscht werden.

 

Ratsmitglied Tanculski fragt an, ob es richtig sei, dass die Fläche 1. Südwieke 6 (Wiese) 1:1 getauscht werden soll? Bürgermeister Harders stellt hierzu fest, dass die Größe der Tauschflächen sowie deren Wert ungefähr gleich seien, zumal die Straßenfläche vom jetzigen Eigentümer kostenlos auf die Gemeinde übertragen wird. Daher wurde der Verzicht auf einen Wertausgleich vorgeschlagen. Die vordere Fläche sei als Sondergebiet KiTa ausgewiesen, welches auf dem freien Markt nicht veräußerbar sei und daher auch nicht vergleichbar. Herr Tanculski teilt diese Ansicht nicht.

 

Fraktionsvorsitzende ter Veen äußert Bedenken wegen der Einmündung in die 1. Südwieke.

Aus dem Rat wird signalisiert, dass eine einzelne Abstimmung gewünscht wird, Ratsmitglied Andreas Janssen stellt den entsprechenden Antrag, der bei einer Stimmenthaltung angenommen wird.

 

Zu 1. Bau einer Kindertagesstätte an der Kapellenstraße und Idafehn-Mitte mit jeweils zwei Krippen- und Kindergartengruppen in Modulbauweise, d. h. jederzeit erweiterbar.

Ratsmitglied Marks spricht sich dafür aus, festzulegen, dass die Kindertagesstätte Kapellenstraße Vorrang hat vor der Errichtung eines Kindergartens in Idafehn-Mitte. Hierzu teilt Herr Harders mit, dass das abhängig ist von der entsprechenden Bauleitplanung und wie schnell diese vorankomme.

Herr Meyer ergänzt, dass für die Fläche in Idafehn bereits ein Bebauungsplan besteht, wohingegen für den Bereich an der Kapellenstraße ein Außenbereich überplant werden müsse, was erfahrungsgemäß länger dauert.

 

Ratsmitglied Behrens teilt mit, dass man jetzt festlege, dass beides gemacht wird. Dieses sollte man jetzt nicht noch weiter verzögern.

 

Ratsmitglied Buss erinnert an den Ratsbeschluss Kapellenstraße vom 30.12.2016. Die Verwaltung habe Zeit genug gehabt für Planungen. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, die Verwaltung habe die Planungen angeschoben und die Gremien früh genug über die Hinderungsgründe informiert. Er erinnert daran, dass seinerzeit das Projekt auf Eis gelegt wurde.

 

Der Rat beschließt einstimmig den Bau je einer Kindertagesstätte an der Kapellenstraße und in Idafehn-Mitte mit jeweils zwei Krippen- und Kindergartengruppen in Modulbauweise, d.h. jederzeit erweiterbar.

 

Zu 2. Herstellung einer Anbindung an das Areal Kinderkrippe und Kindergarten Hauptstraße über die 1. Südwieke und Stolzstraße.

Ratsmitglied Buss erkundigt sich nach der beabsichtigten Verkehrsführung im genannten Bereich. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass eine Einbahnstraßenregelung geplant sei mit einer Zufahrt von der Hauptstraße, jedoch keine Abfahrt auf die Hauptstraße.

 

Es folgt eine kurze Diskussion zur Höhe der voraussichtlichen Kosten des Straßenzuges.

 

Ratsmitglied Behrens bestätigt, dass die Verkehrssituation am Kindergarten schlecht sei. Man habe jetzt die Möglichkeit Planungen anzustellen, um diese Situation zu entspannen. Aufgrund einer Kostendiskussion warnt er davor, einen entsprechenden Beschluss hinauszuzögern. Die Planungen sollten jetzt beschlossen werden.

 

Auch stv. Gruppensprecher Lüken ist der Auffassung, man sollte jetzt über die Planungen beschließen, man hätte schließlich vor einiger Zeit sogar die Möglichkeit gehabt, die nötigen Flächen kostenlos zu erhalten.

 

Ratsmitglied Pleis stellt fest, dass im Bereich 1. Südwieke 6 bis zur Kreuzung Wreesmann sehr starker Straßenverkehr herrscht. Er vergleicht die Situation mit der Zufahrt zum Gewerbegebiet-Nord und –Süd und dem Leda-Jümme-weg, der deswegen gesperrt worden sei. Diese Situation sollte man in Griff bekommen. Der Verkehr werde durch die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes noch zunehmen. Es werde ein weiterer größerer Gefahrenpunkt geschaffen.

 

Bürgermeister Harders bezweifelt die Vergleichbarkeit der genannten Kreuzungsbereiche. In der 1. Südwieke herrsche 1/10 der Verkehrsdichte der B 438. Außerdem beschränke sich die Anfahrt und Abfahrt KiTa auf jeweils etwa eine Stunde morgens und mittags. Am Morgen habe EDEKA noch gar nicht geöffnet.

 

Bauamtsleiter Herr Meyer zweifelt die Aussage des Ratsmitgliedes Pleis an. Er habe auf seinem Weg zur Arbeit einen Rückstau, wie von Herrn Pleis beschrieben bisher noch nicht erlebt. Man suche nach Lösungen, den Verkehr zu entzerren. Die gefundene und vorgestellte Lösung einer Anbindung zur 1. Südwieke sei von Vorteil für den Verkehrsfluss.

 

Der Rat beschließt anschließend mit 15 Ja-Stimmen bei 5 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen die Herstellung einer Anbindung an das Areal Kinderkrippe und Kindergarten Hauptstraße über die 1. Südwieke und Stolzstraße.

 

Zu 3. Vorbehalt der Nutzung der verbleibenden Fläche an der 1. Südwieke.

 

Der Rat beschließt mit 16 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen, dass die nach Herstellung der Anbindung zur 1. Südwieke nicht genutzte Fläche noch nicht verplant werden und man sich als Gemeinde verschiedenen Möglichkeiten einer Nutzung für die Zukunft offen halten sollte (Vorbehalt der Nutzung der verbleibenden Fläche).

 

Für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung zu den Unterpunkten (12.)4. bis (12.)6. befindet sich das Ratsmitglied Ruth Wreesmann im Mitwirkungsverbot und nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

Zu 4. Wertausgleich für Grund und Boden 1. Südwieke/Hauptstraße entfällt. 

 

Ratsmitglied Tanculski spricht sich dagegen aus, dass ein Wertausgleich zum Tausch der Flächen Hauptstraße 55/57 gegen 1. Südwieke 6 entfällt.

 

Der Rat beschließt mit 15 Ja-Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen, dass für den Grundstückstausch Hauptstraße 55/57 mit 1. Südwieke 6 ein Wertausgleich nicht vorgenommen wird.

 

Zu 5. Abrisskosten für die Gebäude Hauptstraße 55/57 übernimmt der Investor.

 

Der Rat beschließt mit 19 Ja-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen, dass der Investor die Abrisskosten für die Gebäude Hauptstraße 55/57 übernimmt.

 

Zu 6. Ausgleichszahlung für die Gebäude Hauptstraße 55/57 an die Gemeinde Ostrhauderfehn in Höhe von 400.000,00 € durch den Investor.

 

Der Rat stimmt dem mit 15 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen zu, dass der Investor für die Gebäude Hauptstraße 55/57 eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400.000 € an die Gemeinde leisten muss.