Der Rat stellt die
vorstehend erläuterte und in der vorstehenden Tabelle dargestellte
Sitzverteilung und die erfolgte Besetzung der Gesellschafterversammlung durch
einstimmigen Beschluss fest.
Das Ratsmitglied
Dieter Ertwiens-Buchwald hat für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat
der Gemeinde Ostrhauderfehn mit Schreiben vom 15.08.2019 (hier eingegangen am
16.08.2019) die Neubesetzung der Fachausschüsse beantragt. Der Antrag wurde den
Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 71 Abs. 9
Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung
nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung
entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird.
Aufgrund der nicht
mehr bestehenden Gruppenzusammenarbeit SPD/Grüne und der Neubildung einer
Gruppe der Fraktionen UWG und CDU entspricht die Zusammensetzung des
Verwaltungsausschusses nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und
Gruppen im Rat.
Die Vorschriften für
eine Neubesetzung von Ausschüssen gelten nach § 71 Abs. 9 Satz 4 NKomVG für die
Bestimmung von Vertretern im Sinne des § 71 Abs. 6 NKomVG (dazu zählen auch die
Mitglieder des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der Gemeinde
Ostrhauderfehn Grundstücks GmbH) entsprechend.
Durch den
vorliegenden Antrag der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ sind die
gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung der
Gesellschafterversammlung gegeben.
Somit muss auch hier
eine Neubesetzung wie beim VA und den Fachausschüssen, etc., erfolgen.
Gemäß § 71 Abs. 2
NKomVG ergibt sich folgende Verteilung der 11 Sitze in dem genannten Gremium:
SPD-Fraktion: 11
Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 4,84
Fraktion Bündnis 90
/ Die Grünen: 2 Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,88 Gruppe
UWG/CDU: 12 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 5,28
Nach den
Ganzzahlenwerten stehen der SPD-Fraktion 4 Sitze, der Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen 0 Sitze sowie der Gruppe UWG/CDU 5 Sitze zu. Die Verteilung der
verbleibenden beiden Sitze ist nach den höchsten Restwerten vorzunehmen. Die
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (0,88) sowie die SPD-Fraktion (0,84) erhalten
mit den höchsten beiden Restwerten je einen der verbleibenden Sitze.
Die jeweiligen
Vertreter werden anschließend von den Fraktionen und Gruppen benannt.
Die neue
Sitzverteilung in der Gesellschafterversammlung (11 Ratsmitglieder):
SPD |
SPD |
SPD |
SPD |
SPD |
Grüne |
Janssen |
Pleis |
Erhardts |
Marks |
Groote |
Beck |
UWG/CDU |
UWG/CDU |
UWG/CDU |
UWG/CDU |
UWG/CDU |
|
Möhlmann |
Esders |
Bents |
de Boer |
Kruse |
|