Der Rat stellt die vorstehend erläuterte und in der vorstehenden Tabelle dargestellte Sitzverteilung und die erfolgte Besetzung der Gesellschafterversammlung durch einstimmigen Beschluss fest.

 


Das Ratsmitglied Dieter Ertwiens-Buchwald hat für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn mit Schreiben vom 15.08.2019 (hier eingegangen am 16.08.2019) die Neubesetzung der Fachausschüsse beantragt. Der Antrag wurde den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird.

 

Aufgrund der nicht mehr bestehenden Gruppenzusammenarbeit SPD/Grüne und der Neubildung einer Gruppe der Fraktionen UWG und CDU entspricht die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat.

 

Die Vorschriften für eine Neubesetzung von Ausschüssen gelten nach § 71 Abs. 9 Satz 4 NKomVG für die Bestimmung von Vertretern im Sinne des § 71 Abs. 6 NKomVG (dazu zählen auch die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der Gemeinde Ostrhauderfehn Grundstücks GmbH) entsprechend.

 

Durch den vorliegenden Antrag der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung der Gesellschafterversammlung gegeben.

 

Somit muss auch hier eine Neubesetzung wie beim VA und den Fachausschüssen, etc., erfolgen.

 

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG ergibt sich folgende Verteilung der 11 Sitze in dem genannten Gremium:

 

SPD-Fraktion: 11 Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 4,84

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: 2 Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,88 Gruppe UWG/CDU: 12 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 5,28

 

Nach den Ganzzahlenwerten stehen der SPD-Fraktion 4 Sitze, der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 0 Sitze sowie der Gruppe UWG/CDU 5 Sitze zu. Die Verteilung der verbleibenden beiden Sitze ist nach den höchsten Restwerten vorzunehmen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (0,88) sowie die SPD-Fraktion (0,84) erhalten mit den höchsten beiden Restwerten je einen der verbleibenden Sitze.

 

Die jeweiligen Vertreter werden anschließend von den Fraktionen und Gruppen benannt.

 

Die neue Sitzverteilung in der Gesellschafterversammlung (11 Ratsmitglieder):  

SPD

SPD

SPD

SPD

SPD

Grüne

Janssen

Pleis

Erhardts

Marks

Groote

Beck

UWG/CDU

UWG/CDU

UWG/CDU

UWG/CDU

UWG/CDU

 

Möhlmann

Esders

Bents

de Boer

Kruse