Gemäß § 71 Abs. 5 in
Verbindung mit § 75 Abs. 1 NKomVG wird die sich durch die Neubesetzung des
Verwaltungsausschusses ergebende Sitzverteilung und Ausschussbesetzung wie
vorstehend genannt einstimmig festgestellt.
Hinweis: Stellvertreter/innen, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.
Das Ratsmitglied
Dieter Ertwiens-Buchwald hat für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat
der Gemeinde Ostrhauderfehn mit Schreiben vom 15.08.2019 (hier eingegangen am
16.08.2019) die Neubesetzung des Hauptausschusses (= Verwaltungsausschusses)
beantragt. Der Antrag liegt den Ratsmitgliedern vor.
Gemäß § 71 Abs. 9
Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung
nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung
entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Diese Regelung gilt
gemäß § 75 Abs. 1 Satz 6 NKomVG auch für den Verwaltungsausschuss.
Aufgrund der nicht
mehr bestehenden Gruppenzusammenarbeit SPD/Grüne und der heutigen Neubildung
einer Gruppe der Fraktionen UWG und CDU entspricht die Zusammensetzung des
Verwaltungsausschusses nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und
Gruppen im Rat. Durch den vorliegenden Antrag der Fraktion „Bündnis 90 / Die
Grünen“ sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung des
Verwaltungsausschusses gegeben.
In der konstituierenden
Sitzung am 09.11.2016 hat der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn beschlossen, die
Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode nicht um 2 zu erhöhen,
sondern bei 6 Mitgliedern zu belassen.
Auf der Grundlage
der unter vorherigem Tagesordnungspunkt festgestellten Stärke der im Rat
bestehenden Fraktionen und Gruppen ist nunmehr die Sitzverteilung gemäß § 71
Abs. 2 Sätze 2 bis 7 und Abs. 3 NKomVG vorzunehmen und die Benennung der
Beigeordneten durchzuführen.
Die sich hierbei
ergebene Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung stellt der Rat gemäß § 71
Abs. 5 in Verbindung mit § 75 Abs. 1 NKomVG durch Beschluss fest.
Folgende Verteilung
der 6 Sitze im Verwaltungsausschuss ergibt sich nach vorstehendem Verfahren:
SPD- Fraktion: 11
Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 2,64
Fraktion Bündnis 90
/ Die Grünen: 2 Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,48
Gruppe UWG/CDU: 12
Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 2,88
Nach den
Ganzzahlenwerten stehen der SPD 2 Sitze, den Grünen 0 Sitze sowie der Gruppe
UWG/CDU 2 Sitze zu. Die verbleibenden beiden Sitze werden nach dem höchsten
Restwert vergeben. Hiernach entfällt auf die Gruppe UWG/CDU mit einem Restwert
von 0,88 und auf die SPD-Fraktion mit einem Restwert von 0,64 jeweils ein weiterer
Sitz.
Auf die Fraktion
„Bündnis 90 / Die Grünen“ entfällt gemäß § 71 IV Satz 1 i.v. mit § 74 I Nr. 3
NKomVG ein Grundmandat (beratende Stimme).
Die Sitzverteilung
und Benennung der Mitglieder und Stellvertreter durch die Fraktionen und die
Gruppe ist in nachfolgender Tabelle dargestellt.
Verwaltungsausschuss:
6 Sitze nach § 74 II
NKomVG + Bürgermeister
Bürgermeister: |
Harders |
|
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|
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|||
|
SPD |
SPD |
SPD |
|
Mitglieder: |
Peper |
ter Veen |
Groote |
|
Stellvertreter: |
Marks |
Pleis |
Erhardts |
|
|
|
|
|
|
|
UWG/CDU |
UWG/CDU |
UWG/CDU |
|
Mitglieder: |
Krummen |
Bolland |
Möhlmann |
|
Stellvertreter: |
Behrens |
Esders |
Lüken |
|
|
|
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Grundmandat
(beratend) Grüne: Ertwiens-Buchwald, Stellvertreterin: Beck |
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