Gemäß § 71 Abs. 5 in Verbindung mit § 75 Abs. 1 NKomVG wird die sich durch die Neubesetzung des Verwaltungsausschusses ergebende Sitzverteilung und Ausschussbesetzung wie vorstehend genannt einstimmig festgestellt.

 

Hinweis: Stellvertreter/innen, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.


Das Ratsmitglied Dieter Ertwiens-Buchwald hat für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn mit Schreiben vom 15.08.2019 (hier eingegangen am 16.08.2019) die Neubesetzung des Hauptausschusses (= Verwaltungsausschusses) beantragt. Der Antrag liegt den Ratsmitgliedern vor.

 

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Diese Regelung gilt gemäß § 75 Abs. 1 Satz 6 NKomVG auch für den Verwaltungsausschuss.

 

Aufgrund der nicht mehr bestehenden Gruppenzusammenarbeit SPD/Grüne und der heutigen Neubildung einer Gruppe der Fraktionen UWG und CDU entspricht die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat. Durch den vorliegenden Antrag der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neubesetzung des Verwaltungsausschusses gegeben.

 

In der konstituierenden Sitzung am 09.11.2016 hat der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn beschlossen, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode nicht um 2 zu erhöhen, sondern bei 6 Mitgliedern zu belassen.

 

Auf der Grundlage der unter vorherigem Tagesordnungspunkt festgestellten Stärke der im Rat bestehenden Fraktionen und Gruppen ist nunmehr die Sitzverteilung gemäß § 71 Abs. 2 Sätze 2 bis 7 und Abs. 3 NKomVG vorzunehmen und die Benennung der Beigeordneten durchzuführen.

 

Die sich hierbei ergebene Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung stellt der Rat gemäß § 71 Abs. 5 in Verbindung mit § 75 Abs. 1 NKomVG durch Beschluss fest.

 

Folgende Verteilung der 6 Sitze im Verwaltungsausschuss ergibt sich nach vorstehendem Verfahren:

 

SPD- Fraktion: 11 Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 2,64

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: 2 Gesamtsitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 0,48

Gruppe UWG/CDU: 12 Sitze im Rat ergeben einen Sitzanteil von 2,88

 

Nach den Ganzzahlenwerten stehen der SPD 2 Sitze, den Grünen 0 Sitze sowie der Gruppe UWG/CDU 2 Sitze zu. Die verbleibenden beiden Sitze werden nach dem höchsten Restwert vergeben. Hiernach entfällt auf die Gruppe UWG/CDU mit einem Restwert von 0,88 und auf die SPD-Fraktion mit einem Restwert von 0,64 jeweils ein weiterer Sitz.

 

Auf die Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ entfällt gemäß § 71 IV Satz 1 i.v. mit § 74 I Nr. 3 NKomVG ein Grundmandat (beratende Stimme).

 

Die Sitzverteilung und Benennung der Mitglieder und Stellvertreter durch die Fraktionen und die Gruppe ist in nachfolgender Tabelle dargestellt.

 

Verwaltungsausschuss:        

 

6 Sitze nach § 74 II NKomVG + Bürgermeister

 

Bürgermeister:

Harders

 

 

 

 

SPD

SPD

SPD

 

Mitglieder:

Peper

ter Veen

Groote

 

Stellvertreter:

Marks

Pleis

Erhardts

 

 

 

 

 

 

 

UWG/CDU

UWG/CDU

UWG/CDU

 

Mitglieder:

Krummen

Bolland

Möhlmann

 

Stellvertreter:

Behrens

Esders

Lüken

 

 

 

 

 

 

Grundmandat (beratend) Grüne: Ertwiens-Buchwald, Stellvertreterin: Beck