Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1

Der Rat beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten der Gemeinde Ostrhauderfehn und die vorgelegte Kalkulation für die Kindertagesstätten.


Die Gemeinde Ostrhauderfehn verfügt zwischenzeitlich über mehrere Kindertagesstätten. Zudem wurde vom Land Niedersachsen eine Gebührenbefreiung für Kinder ab der Vollendung des 3. Lebensjahres eingeführt. Von daher ist auf der Grundlage einer aktualisierten Gebührenkalkulation eine Neu- und Zusammenfassung der Gebührensatzung erforderlich.

 

Bürgermeister Harders erläutert ausführlich die einzelnen Paragraphen der Satzung und anhand verschiedener Tabellen die Kalkulation einschließlich Deckungsgrad, Fehlbeträgen und Zuschussbedarf pro Platz und Kind. Im § 5 der Satzung wird auf Anregung des Ratsmitgliedes Krummen das Wort “monatliche” eingefügt.