Der Rat beschließt einstimmig die Satzung über die Inanspruchnahme der gemeindlichen Kindertagesstätten wie vorgelegt.
Die ursprünglichen Satzungen stammen aus den Jahren 1993 und
2009. Zwischenzeitlich sind mehrere Einrichtungen entstanden mit
unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten. Auch die rechtlichen Anforderungen
haben sich verändert. Aus diesen Gründen ist eine Neu- und Zusammenfassung der
Kindertagesstättensatzung erforderlich.
Bürgermeister Harders erläutert die Regelungen der Satzung über die Inanspruchnahme der gemeindlichen Kindertagesstätten anhand der einzelnen Paragraphen. Die Satzung ist Bestandteil der bei der Verwaltung vorliegenden Hauptniederschrift.