Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1

Der Rat

 

- beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung, den am 21. Juni 2018 gefassten Feststellungsbeschluss aufzuheben,

 

- fasst abschließend einstimmig bei einer Stimmenthaltung Beschluss über alle im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Zusammenstellung und

 

- fasst ebenfalls einstimmig bei einer Stimmenthaltung den  Feststellungsbeschluss für die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes.


Mit der Bauleitplanung werden südlich der Straße Hugenmoor und westlich der Straße Idafehn-Süd Wohnbauflächen zur Schaffung neuer Bauplätze dargestellt.

Der Entwurf der Bauleitplanung hat in der Zeit vom 03. Mai 2019 bis einschließlich 03. Juni 2019 öffentlich ausgelegen.

 

Bauamtsleiter Meyer erläutert, dass der Feststellungsbeschluss zu dieser 21. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits im Vorjahr am 21. Juni gefasst wurde, aufgrund eines Formfehlers (1 Tag zu wenig Auslegung) musste die öffentliche Auslegung wiederholt werden. Es sind jedoch keine neuen Stellungnahmen eingegangen.

 

Nach Mitteilung des Landkreises Leer muss nun jedoch, bevor erneut ein Feststellungsbeschluss gefasst wird, der seinerzeit gefasste Feststellungsbeschluss aufgehoben werden.

 

Die anlässlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie alle anderen Stellungnahmen, die im Laufe des Verfahrens eingegangen sind, sind nun in die erneute abschließende Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen einzubeziehen. Zusammenstellungen der eingegangenen Anregungen und der Abwägungen sind der bei der Verwaltung vorliegenden Hauptniederschrift beigefügt.

 

Anschließend kann dann erneut ein Feststellungsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden.

 

Der Verwaltungsausschuss hat jeweils einstimmig empfohlen,

- zunächst den am 21. Juni 2018 gefassten Feststellungsbeschluss aufzuheben, dann

- abschließend Beschluss über alle im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Zusammenstellungen und

- hiernach erneut den Feststellungsbeschluss für die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.