Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat beschließt einstimmig über die Bildung eines Seniorenbeirates sowie über die dem Rat vorgelegte und wie vorstehend ausgeführt abgeänderte Richtlinie über die Bildung und Arbeit des Seniorenbeirates der Gemeinde Ostrhauderfehn. Die Richtlinie tritt mit dem heutigen Ratsbeschluss in Kraft.

 

Bürgermeister Harders bedankt sich ausdrücklich bei der Familie Tessendorf und dem Ratsmitglied Nicole Beck für die Initiative und tatkräftige Unterstützung bei der Ausarbeitung des Entwurfs der Richtlinie. Er freue sich auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Ratsgremien und Seniorenbeirat.


Der Sozialausschuss der Gemeinde Ostrhauderfehn befasste sich auf seiner Sitzung am 4. Februar 2019 mit dem Vorschlag zweier ortsansässiger Ehepaare, einen Seniorenbeirat für die Gemeinde Ostrhauderfehn zu etablieren.

 

In der Sitzung erfolgte eine positive Resonanz seitens der Ausschussmitglieder sowie der anwesenden Seniorenbeauftragten Frau Peper. Der Punkt wurde ohne Empfehlung geschlossen.

 

Nach einer weiteren Besprechung in dieser Angelegenheit Ende März 2019 entwarf die Verwaltung auf der Grundlage entsprechender Vorlagen des Landesseniorenbeirates und der umliegenden Gemeinden eine Richtlinie, die den Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde.

 

Da die Richtlinie für die Bildung eines Seniorenbeirates in der Gemeinde Ostrhauderfehn gemäß § 58 I Nr. 2 NKomVG vom Rat beschlossen wird, hat sie nach bestehender Rechtsauffassung die gleiche Rechtswirkung wie eine Satzung.

 

Bürgermeister Harders erläutert kurz die einzelnen Festlegungen der Richtlinie. Der Seniorenbeirat soll sich um die Belange der Seniorinnen und Senioren (ab 60 Jahren) im Gemeindegebiet kümmern. Er stellt somit eine Interessenvertretung dieser Personengruppe dar. Der Seniorenbeirat besteht aus 8 Personen. Die Amtszeit soll an die Amtszeit des EU-Parlaments gekoppelt sein. Zum erstmaligen Verfahren zur Errichtung eines Seniorenbeirates führt er aus, dass zu einer Gründungsversammlung eingeladen werden soll, aus deren Mitte der Seniorenbeirat für die Dauer von 5 Jahren gewählt wird. Die entsprechende Richtlinie ist vom Rat zu beschließen. Er weist darauf hin, dass im § 4 Abs. 3 des Entwurfs die Worte „des Rates der Europäischen Union“ durch „des Europäischen Parlaments“ ersetzt werden müssen.