Sitzung: 01.04.2019 Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: AN/009/2019
Mit Schreiben vom
21.02.2019 beantragte das Ratsmitglied Siegfried Tanculski den
Tagesordnungspunkt “Beratung und Aussetzung von Straßenausbaubeiträgen” im
Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss zu behandeln.
Der Antrag liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Herr Tanculski
erläutert seinen Antrag und ist der Meinung, dass die Erhebung von
Ausbaubeiträgen sittenwidrig ist. Einwohner würden durch diese Beiträge mit
hohen Kosten belastet.
Er möchte die
Straßenausbeiträge in der Gemeinde Ostrhauderfehn abschaffen.
Ausschussmitglied
Bolland kann die Ansicht des Herrn Tanculski nicht teilen und regt an,
abzuwarten wie sich die Landes- und Bundespolitik in dieser Sache positioniert.
Bürgermeister
Harders hält die Erhebung von Ausbaubeiträgen keinesfalls für sittenwidrig.
Hierfür gibt es eine Rechtsgrundlage. Er fragt sich, wie eine Gemeinde den
Straßenbau finanzieren soll, wenn andere Einnahmen schwer zu generieren sind.
In Ostrhauderfehn sei dies nur durch eine Erhöhung der Grundsteuer zu schaffen.
Durch solch eine Lösung würden dann aber alle zur Zahlung herangezogen.
Außerdem sei bei diesem Vorgehen ein großer Teil der gewonnenen Einnahmen als
Umlage an den Landkreis Leer abzugeben.
Er sieht im Moment
keine andere Möglichkeit, als weiterhin Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Seitens der Gemeinde Ostrhauderfehn versuche man das Beste, die Straßen zu
unterhalten und die Kosten für die Anlieger so gering wie möglich zu halten.
In diesem
Zusammenhang weist er auf einen Artikel aus dem General-Anzeiger vom 22.03.2019
hin, dass die Gesetzgebung sich schon Gedanken gemacht habe, wie der Bürger
noch stärker entlastet werden kann.
Herr Tanculski
verlangt eine Berechnung über die Höhe der jährlichen auf die Bürger
zukommenden Kosten bei Umlegung der Ausbaubeiträge auf die Allgemeinheit.
Nach kurzer weiterer Aussprache kommen die Mitglieder des Gemeindeentwicklungs- und Bauausschuss zu dem Ergebnis, im Moment von der Aussetzung der Straßenausbaubeiträge abzusehen.