Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst einstimmig Beschluss über die Satzung über die Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen „Gestaltungssatzung für Werbeanlagen an der Hauptstraße“.


Der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn hat am 29.05.2017 die Aufstellung der „Gestaltungssatzung für Werbeanlagen an der Hauptstraße“ beschlossen. Zur Sicherung der Planung wurde für dieses Gebiet mit Satzungsbeschluss vom 29.05.2017 eine Veränderungssperre erlassen, die mit ortsüblicher Bekanntmachung am 30.06.2017 in Kraft getreten ist.

 

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB tritt eine Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren nach ihrer Bekanntmachung außer Kraft. Um die Planung weiter zu sichern, kann die Gemeinde die Frist gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängern.