Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst
zu a) einstimmig abschließend Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Schlussabwägung gemäß der vorliegenden Zusammenstellung und
zu b) einstimmig den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 „Südlich der Holterfehner Straße“.


Mit der Bauleitplanung werden südlich der Holterfehner Straße Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr festgesetzt.

Der Entwurf der Bauleitplanung hat in der Zeit vom 18. Januar 2019 bis zum 18. Februar 2019 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 10. Dezember 2018 bis zum 11. Januar 2019 beteiligt.

Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen liegt allen Ratsmitgliedern vor und ist Bestandteil der bei der Verwaltung vorliegenden Hauptniederschrift.